Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Handreichung erarbeitet, die wichtige Fragen und Antworten für KMU bereitstellt, die nicht selbst unter das Gesetz fallen, aber davon betroffen sein können. Die Handreichung soll beim Umgang mit Anfragen von Vertragspartner oder als mittelbarer Zulieferer unterstützen. Eine Betroffenheit entsteht zum Beispiel durch die Anfrage verpflichteter Unternehmen bei deren Risikoanalyse zu unterstützen.
Hintergrund: Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) werden große Unternehmen verpflichtet Sorgfaltspflichten, die unter anderem umwelt- und menschenrechtsbezogen sind, einzuhalten. Die Sorgfaltspflichten betreffen die gesamte globale Lieferkette. Das LkSG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und gilt ab 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 und ab 2024 mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern.
Das BAFA kontrolliert die Einhaltung des LkSG bei den betroffenen Unternehmen.
Folgende Handreichungen sind auf den Seiten des BAFA abrufbar:
- BAFA – Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern – die wichtigsten Fragen und Antworten
- BAFA – Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern Zusammenfassung
- Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern