Am 22. September 2022 wurde die 9. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit für allgemein verbindlich erklärt.
Die Verordnung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft.