Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern - Voraussetzungen beachten!

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten besondere Regeln. Das Widerrufsrecht ist die in der Praxis wichtigste Besonderheit. Dieses Recht erlaubt es Verbrauchern, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen.

Wann haben Verbraucher ein Widerrufsrecht?

Das Bestehen eines Widerrufrechts hängt von verschiedenen Umständen des Einzelfalls ab. So ist es von Bedeutung:

  • wie – also auf welchem Weg – der Vertrag geschlossen wird (z.B. telefonisch) oder
  • wo (z. B. auf der Baustelle) der Vertrag geschlossen wird.

Ein Widerrufsrecht besteht:

  • nach § 312b BGB bei außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossenen Verträgen
  • nach § 312c BGB bei Fernabsatzverträgen - ausschließlich per E-Mail, Telefon, SMS, WhatsApp, Brief... zustande gekommen

Dieses vermeiden Sie: 

  • Verträge nicht außerhalb von Geschäftsräumen abschließen
    • durch: Vertragsunterzeichnung in den Geschäftsräumen
  • Verträge nicht auf dem Fernabsatzweg schließen 
    • durch: Termin vor Ort beim Kunden oder Vertragsunterzeichnung in den Geschäftsräumen

Hinweis: Die Beweisleist trägt der Unternehmer.(nachweisliche Dokumentation)

Beispiel eines Fernabsatzvertrages und Pflichten für den Unternehmer

Der Kunde ruft an und erbittet ein Angebot.

Der Unternehmer sendet ein Angebot per E-Mail zu und der Kunde nimmt diesen Angebot per E-Mail an.

Der Vertrag ist wirksam geschlossen und das Verbraucherwiderrufsrecht besteht.

Der Unternehmer muss die Informationspflicht erfüllen (§ 312d BGB) und bestenfalls mit dem Angebot immer die Widerrufsbelehrung (vollständig ausgefüllt) sowie das Musterwiderrufsformular übersenden (korrektes Muster verwenden).

Kein Widerrufsrecht besteht...

Selbst wenn ein Vertrag mit Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, gibt es Ausnahmen, in denen Verbrauchern kein Widerrufsrecht zusteht.

Ausnahme des § 312 Abs. 2 BGB:

  • Nr. 12: bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen, die bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden und das zu zahlende Entgelt 40 € nicht überschreitet.

Ausnahme des § 312g Abs. 2 BGB:

  • Nr. 1: (Kauf)Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind
  • Nr. 11: bei dringenden Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen, zu denen der Verbraucher den Unternehmer aufgefordert hat. Dies liegt nur vor, wenn die Funktionstauglichkeit sofort wiederhergestellt werden muss und der Verbraucher darauf angewiesen ist
  • Nr. 2: Waren, die schnell verderben können

Ausnahme nach § 356 Abs. 4 BGB: Sobald der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat.

Beachte: Diese Ausnahme setzt voraus, dass der Unternehmer die Leistung vollständig erbracht hat

  • UND er mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat
  • UND gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert (§ 356 Abs. 4 Satz 1 BGB).

Wie lange dürfen Verbraucher widerrufen?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Der Beginn der Frist richtet sich danach, ob ein Kaufvertrag oder ein Werkvertrag geschlossen wird. Wichtig für Handwerksbetriebe ist, dass die sog. Werklieferungsverträge als Kaufverträge gelten.

Unterscheidung von Werklieferungsverträgen und Werkverträge

Die Frist beginnt bei Werkleistungen bei Vertragsschluss. Bei Kaufverträgen beginnt die Frist erst, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat. Die Frist verlängert sich um ein Jahr, wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss

  • gar nicht oder fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt oder
  • die Muster-Widerrufserklärung nicht zusammen mit der Belehrung

ausgehändigt wurde. Hinweis: Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge muss dies in Papierform erfolgen.

Welche Folgen hat ein Widerruf?

Bei Kaufverträgen haben Verbraucher die Ware zurückzugeben. Unternehmer müssen den Kaufpreis zurückzahlen.

Bei Werkverträgen haben Unternehmer den Werklohn zurückzuzahlen. Weitere Pflichten – z. B. ein Rückbau von Bauleistungen – bestehen in der Regel nicht. Verbraucher müssen die Werkleistung zurückgewähren. Die eingebauten Materialien sind dem Unternehmer zurückzugeben. Ist eine Herausgabe der Materialien nicht möglich, ist davon auszugehen, dass der Verbraucher den Anspruch auf Rückzahlung der Materialkosten in entsprechender Höhe verliert.

Soweit die Werkleistung in einer Tätigkeit bestand, können Verbraucher diese nicht zurückgewähren. Als Ausgleich müssen sie Wertersatz leisten.

  • Beachte: Die Pflicht zur Zahlung von Wertersatz setzt voraus, dass der Verbraucher den Betrieb ausdrücklich aufgefordert hat, die Tätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist aufzunehmen und der Verbraucher darüber belehrt wurde, dass er im Fall des Widerrufs Wertersatz zu leisten hat. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss der Verbraucher seine Aufforderung schriftlich übermitteln.

Hinweis: Werden hier Fehler gemacht, bleiben Handwerker auf ihren Arbeitskosten sitzen und erhalten diese nicht der Höhe nach erstattet.

Formelle Aspekte der Widerrufsbelehrung

Die Belehrung, das Muster-Widerrufsformular und die Vereinbarung von Wertersatz müssen formelle Anforderungen erfüllen. Wir raten dringend davon ab, die Muster umzuformulieren oder zu verändern. Füllen Sie nur die Freifelder aus. In Zweifelsfällen bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen sollte das Beratungsangebot der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände in Anspruch genommen werden.

Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten besondere Regeln. Das Widerrufsrecht ist die in der Praxis wichtigste Besonderheit. Dieses Recht erlaubt es Verbrauchern, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen.

Wer ist Verbraucher?

Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die einen Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Kurz: jede Person, die zu privaten Zwecken mit ihren privaten Mitteln ...

Dies umfasst auch:

  • Vermögensverwalter, Investoren, Rechtsanwälte, Wohnungseigentübergemeinschaften mit wenigstens einem Verbrauchermitglied, wenn sie ausschließlich privat handeln 

Beispiel eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages

Der Kunde ruft an und erbittet ein Angebot.

Der Unternehmer fährt zum Aufmaß zum Kunden und erstellt direkt ein Angebot, welches der Kunde unmittelbar annimmt.

Welche Folgen hat eine unterbliebene oder nicht ordnungsgemäße Belehrung?

Volle Leistung – keinerlei Ausgleich durch Wertersatz, ggf. Rückzahlung erhalten Abschlagszahlungen