Am 9. März 2023 wurde die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit gelten mit Wirkung zum 1. Januar 2023 folgende Mindestausbildungsvergütungen:
im 1. Ausbildungsjahr | 760,00 Euro |
im 2. Ausbildungsjahr | 830,00 Euro |
im 3. Ausbildungsjahr | 930,00 Euro |
im 4. Ausbildungsjahr | 939,00 Euro |
Der Tarifvertrag gilt für alle Auszubildenden und Umschüler, die in dem anerkannten Ausbildungsberuf Schornsteinfeger nach der Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung in Betrieben des Schornsteinfegerhandwerks ausgebildet werden und eine nach den Vorschriften des SGB VI versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.
§ 2 des Tarifvertrages sieht außerdem vor, dass die Tarifvertragsparteien eine Ausbildungskostenausgleichskasse zur Finanzierung der Berufsausbildung betreiben. Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks sind verpflichtet Beiträge laut § 7 des Tarifvertrages zu erbringen und können einen Ausbildungskostenausgleich nach § 3 beanspruchen.
Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Nutzung von Mindestlohnmerkblättern (Kurzform) der Handwerkskammer Dresden den jeweils exakten Text der Mindestlohnverordnung, den Sie auf der Internetseite des Bundesanzeigers finden. Auskünfte und Beratungen zum Inhalt von Tarifverträgen erteilen neben den Innungen und Landesinnungsverbänden als Tarifpartner auch die Gewerkschaften für ihre Mitglieder. Die vollständige Übersicht aller gültigen Mindestlöhne finden Sie auf der Internetseite des Zolls.
Stand: 10.03.2023