Allgemeinverbindlicherklärung einer neuen Mindestausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk beantragt

Bekanntmachung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Bäckerhandwerk und für das Konditorenhandwerk veröffentlicht

Nachdem sich die Tarifvertragsparteien im Bäckerhandwerk im Januar 2025 über einen neuen Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks geeinigt haben, wurde nun beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Antrag gestellt, den Tarifvertrag nach § 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) mit Wirkung vom 1. März 2025 für allgemeinverbindlich zu erklären Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger.

Der Tarifvertrag, den Sie unter: Der Tarifvertrag - Bäckerhandwerk finden, sieht folgende Mindestausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk vor:

ab 1. März 2025:

im 1. Ausbildungsjahr1.020,00 Euro
im 2. Ausbildungsjahr1.090,00 Euro
im 3. Ausbildungsjahr1.230,00 Euro

ab 1. März 2026:

im 1. Ausbildungsjahr1.070,00 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 1.140,00 Euro
im 3. Ausbildungsjahr1.280,00 Euro 

Vorgesehen sind zudem Zuschläge für Mehr-, Nacht-, sowie Sonn- und Feiertagsarbeit sowie ein Mobilitätszuschuss.

Sobald die Allgemeinverbindlicherklärung im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, werden wir an dieser Stelle informieren.

 Zuletzt wurde am 19. Februar 2024 die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Bäckerhandwerk und das Konditorenhandwerk im Bundesanzeiger (PDF) veröffentlicht.

Damit wurde der Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks der Bundesrepublik Deutschland vom 13. Juli 2023 rückwirkend zum  01. August 2023 für allgemeinverbindlich erklärt.

Seit dem 1. August 2023 galten danach folgende Mindestausbildungsvergütungen:

im 1. Ausbildungsjahr860,00 Euro
im 2. Ausbildungsjahr945,00 Euro
im 3. Ausbildungsjahr1.085,00 Euro

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die Mindestausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk:

im 1. Ausbildungsjahr930,00 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 1.015,00 Euro
im 3. Ausbildungsjahr1.155,00 Euro 

Vorgesehen sind zudem Zuschläge für Mehr-, Nacht-, sowie Sonn- und Feiertagsarbeit.

Zudem besteht seit dem 1. September 2023 zusätzlich zur Ausbildungsvergütung ein Anspruch auf Mobilitätszuschuss in Höhe von monatlich 29 Euro für die Fahrt zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte/Berufsschule. Die Voraussetzungen regelt § 5 des Tarifvertrages vom 13. Juli 2023.

Für den Zeitraum vom 01. August 2023 bis zum 31. Dezember 2024 bestand ein Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie von monatlich 50,00 EUR. 

Bitte beachten Sie daher den gesamten Inhalt des Tarifvertrages und ggf. bestehende Einschränkungen! Auskünfte und Beratungen zum Inhalt von Tarifverträgen erteilen neben den Innungen und Landesinnungsverbänden als Tarifpartner auch die Gewerkschaften für ihre Mitglieder.