Nachdem sich die Tarifvertragsparteien im Bäckerhandwerk im Januar 2025 über einen neuen Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks geeinigt haben, wurde nun beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Antrag gestellt, den Tarifvertrag nach § 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) mit Wirkung vom 1. März 2025 für allgemeinverbindlich zu erklären Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger.
Der Tarifvertrag, den Sie unter: Der Tarifvertrag - Bäckerhandwerk finden, sieht folgende Mindestausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk vor: