Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung

Seit Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Verbrauchern Auskunft geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen.

Teilnahme am Verfahren ist freiwillig

Die Teilnahme an einer Verbraucherschlichtung ist freiwillig. Das Verfahren ist für Streitigkeiten mit Verbrauchern geeignet, die sich auf Verbraucherrechte (z. B. Widerruf oder Rücktritt) berufen.

Eine aktuelle Liste der speziellen Verbraucherstreitbeilegungsstellen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) steht auf der Webseite des Bundesamts für Justiz unter www.bundesjustizamt.de zur Verfügung.

Weitere Informationen und Musterformulierungen finden Sie rechts im Downloadbereich.

Informationspflichten bei Online-Verträgen

Zusätzliche Informationspflichten bestehen bei Online-Verträgen. Für Streitigkeiten aus Online-Verträgen hat die Europäische Kommission eine Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet (ODR-Plattform). Danach sind in der EU niedergelassene Online-Händler, die über das Internet Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließen, verpflichtet, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link auf die ODR-Plattform der Europäischen Kommission zu setzen.