Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk

Antrag auf Erlass der 12. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen Im Maler- und Lackiererhandwerk im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Nachdem die zuletzt im Maler- und Lackiererhandwerk geltende Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen Im Maler- und Lackiererhandwerk 11. Malerarbeitsbedingungenverordnung bereits zum 31. März 2025 außer Kraft getreten ist, haben die Tarifvertragsparteien im Maler- und Lackiererhandwerk nun beantragt neue Mindestlöhne für gelernte Arbeitnehmer für zwingend anwendbar zu erklären. Der Entwurf der Verordnung sieht ab dem Inkrafttreten bundesweit folgende Mindestlöhne vor:

gelernte Arbeitnehmer (ML 2)Gesamtes Bundesgebiet
ab dem Inkrafttreten15,55 EUR
ab dem 1. Juli 202616,13 EUR

Die Verordnung soll mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft treten.

„Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)" sind Arbeitnehmer, die für das Maler- und Lackiererhandwerk oder ein anderes Handwerk einschlägige handwerkliche Tätigkeiten, insbesondere die im Anhang der Verordnung beschriebenen Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks, ausführen.

„Ungelernte Arbeitnehmer" arbeiten demgegenüber unter Aufsicht und Anleitung (insbesondere von Gesellen bzw. Vorarbeitern) und führen einfache Hilfstätigkeiten aus.

Bei Arbeitnehmern, die über:

  • den Gesellenbrief im Maler- und Lackiererhandwerk oder einen vergleichbaren anderen Ausbildungsabschluss oder
  • einen staatlich anerkannten Berufsabschluss bzw. einen entsprechenden Nachweis (Zertifikat) aus dem Ausland, der zu Maler- und Lackiererarbeiten qualifiziert,

verfügen, wird vorausgesetzt, dass sie Tätigkeiten im Sinne des Satzes 1 ausüben.

Der Anspruch auf den Mindestlohn wird spätestens zum 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, für den der Mindestlohn zu zahlen ist.

Bitte beachten Sie den vollständigen Text der Verordnung im Bundesgesetzblatt!

Auskünfte zum Inhalt von Tarifverträgen erteilen neben den Innungen und Landesinnungsverbänden als Tarifpartner auch die Gewerkschaften für ihre Mitglieder. Einige Bundesinnungsverbände sind inzwischen dazu übergegangen, allgemeinverbindliche Tarifregelungen ins Internet einzustellen.