Beschluss der Bundesregierung für ein Strompreispaket
Die Bundesregierung hat sich mit dem Strompreispaket auf zusätzliche Entlastungen für die nächsten fünf Jahre verständigt, die den Unternehmen des produzierenden Gewerbes zugutekommen sollen. Das Strompreispaket besteht aus mehreren Teilen:
- Die Stromsteuer soll für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt, gesenkt werden. In dieser Stromsteuersenkung geht der bisherige Spitzenausgleich (Möglichkeit der Erstattung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes) auf und wird damit verstetigt.
- Die bestehende Regelung für die Strompreiskompensation im KTF, die für die rund 350 Unternehmen gilt, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen, soll für fünf Jahre verlängert und überdies über den Wegfall des so genannten Selbstbehalts nochmals ausgeweitet werden.
- Die bestehende Regelung zum „Super-Cap“, der für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen gilt, soll ebenfalls für die nächsten fünf Jahre fortgeführt und durch Entfall des Sockelbetrags ausgeweitet werden.
Mit der Strompreiskompensation und dem „Super-Cap“ sollen die Unternehmen von den Summen entlastet werden, die im Zusammenhang mit emissionshandelsbedingten indirekten CO2-Kosten entstehen. Die geplanten Maßnahmen sind vom Gesetzgeber noch offiziell zu beschließen und umzusetzen.
Aktuell werden wichtige energieintensive Branchen aus dem Handwerk, bspw. Textilreinigungen und Kfz-Betriebe, nicht von den beschlossenen Maßnahmen erfasst, da sie formal nicht zum produzierenden Gewerbe zählen (siehe auch ZDH aktuell). Hier gilt es das Entlastungspaket nachzuschärfen. Wir werden das weitere Verfahren begleiten und Sie über Änderungen informieren.