Die Vermittlungsstelle

© Steffen Müller Fotografie

Die Vermittlungsstelle

Handwerkskammern haben durch Gesetz die öffentliche Aufgabe, bei Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten aus Verträgen zwischen dem Handwerker und seinem Auftraggeber bzw. Kunden zu vermitteln. Die Handwerkskammer Dresden hat zu diesem Zweck eine Vermittlungsstelle eingerichtet.

In dem Vermittlungsverfahren wird versucht, eine außergerichtliche gütliche Einigung bzw. Klärung des streitigen Sachverhalts herbeizuführen. Das soll zu einer schnellen, unbürokratischen und kostengünstigen Lösung des Konflikts verhelfen. Das Verfahren ist für beide Parteien kostenfrei.

So sparen Sie Zeit, Nerven und in der Regel auch Geld.

Voraussetzungen

  • Eine Vermittlung zwischen Handwerker und Auftraggeber kann nur stattfinden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind und der Handwerkskammer ihre Bereitschaft vermitteln.
  • Der betroffene Handwerksbetrieb muss eingetragenes Mitglied der Handwerkskammer Dresden sein.
  • Es muss ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Handwerksbetrieb und dem Auftraggeber bestehen und ein aufgeklärter Sachverhalt vorliegen, der eine rechtliche Würdigung möglich macht.

Vorgehen

Wenn Sie an einer Vermittlung durch die Handwerkskammer Dresden interessiert sind, reichen Sie bitte zuerst einen Antrag auf Vermittlung ein. In diesem sollen die Beteiligten benannt und der Sachverhalt geschildet werden. Zusätzlich sollten vorhandene Verträge und sonstige Schriftwechsel zum Sachverhalt in Kopie beigelegt werden. Natürlich erreichen Sie uns auch telefonisch.

Ist der Antrag bei der Handwerkskammer eingegangen, wendet sie sich mit Bitte um Stellungnahme an den Handwerksbetrieb. Erklärt dieser sich einverstanden mit der Vermittlung, beginnt das Vermittlungsverfahren, an dessen Ende es zu einer Klärung des Konflikts kommen soll. Zwangsmittel stehen der Handwerkskammer dabei nicht zur Verfügung.

Kann der Streit nicht beigelegt werden, wird das Vermittlungsverfahren eingestellt. In diesem Fall bleibt aber jeder Seite der Gang vor das Gericht offen.

Zu beachten

  • Die Handwerkskammer führt keine Rechtsberatung gegenüber Verbrauchern durch. Diese sollten sich bei rechtlichen Fragen an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.
  • Die Vermittlungsstelle wird nur vermittelnd tätig, trifft jedoch keine Entscheidungen in der Sache.
  • Die Handwerkskammer hat keine hoheitlichen Befugnisse gegenüber den Mitgliedsbetrieben, soweit es um die vertrags- oder qualitätsgerechte Durchführung der Arbeiten geht.
  • Bei technischen/ fachlichen Fragen oder der Überprüfung von Rechnungen hinsichtlich der Angemessenheit und Rechnungshöhe kann die Handwerkskammer keine Aussagen treffen. Gern helfen wir Ihnen aber dabei, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu finden.
  • Eine Vermittlung kann nicht stattfinden, wenn die betreffende Angelegenheit bereits anwaltlich vertreten wird oder ein gerichtliches Verfahren anhängig ist.
  • Fristen (z.B. Verjährungsfristen) werden durch die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens weder unterbrochen noch gehemmt.

Ansprechpartner

Heike Mathieu

Telefon: 0351 4640-566
Fax: 0351 4640-34566
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Wirtschaftsmediation

Neben der Vermittlung bietet die Handwerkskammer Dresden ihren Mitgliedsbetrieben auch die Mediation als Möglichkeit der Streitbeilegung an. Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung eines fachlich ausgebildeten allparteilichen Dritten (Mediator) versuchen, ihren Konflikt selbständig zu lösen. Dabei hilft der Mediator den Beteiligten, Streitpunkte zu identifizieren und Lösungsoptionen zu erarbeiten. Die Entscheidung liegt jedoch ausschließlich in den Händen der beteiligten Parteien. Für das Mediationsverfahren gelten die Grundsätze: Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Neutralität, Informiertheit und Eigenverantwortlichkeit.

Ansprechpartner

Mediation, Gewerberaummietrecht
Michael Pieper

Telefon: 0351 285920
Fax: 0351 2859214
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Bündnis Konfliktlösung in Sachsen

Sächsisches Bündnis zur Verbreitung alternativer Konfliktlösungsverfahren in Gesellschaft und Wirtschaft

Seit März 2016 besteht in Sachsen ein Bündnis, das alternative Konfliktlösungswege in Wirtschaft und Gesellschaft weiter voranbringen soll. Dazu haben Sachsens dammaliger Justizminister Gemkow als Schirmherr sowie die sächsischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, die Verbraucherzentrale Sachsen, der Landesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen e. V. sowie Professor Dr. Christian Berger von der Universität Leipzig eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

Ziel des Bündnisses ist es, Mediation, Schlichtung und private Schiedsgerichte sowie weitere Konfliktlösungsmöglichkeiten als Alternativen zu einem Rechtsstreit vor Gericht zu etablieren. Die Partner verständigten sich auf eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der alternativen Konfliktlösungen und organisieren Informationsveranstaltungen.

Im Jahr 2018 hat die Handwerkskammer Dresden die Geschäftsführung des Sächsischen Bündnisses zur Verbreitung alternativer Konfliktlösungen in Gesellschaft und Wirtschaft von der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig übernommen und turnusmäßig 2019 an die Industrie- und Handelskammer Chemnitz übergeben. Für das Jahr 2020 übernahm die Handwerkskammer Chemnitz die Geschäftsführung und gab diese zu Beginn des Jahres 2021 an die Industrie- und Handelskammer Dresden, die diese noch inne hat. 

Mit der Homepage des Sächsischen Bündnisses sollen die Angebote alternativer Konfliktlösungen, die in Sachsen existieren, dem Nutzer bekannt und leichter zugänglich gemacht werden. Die Homepage ist unter www.konfliktloesung-in-sachsen.de abrufbar.

Ansprechpartner

Michael Pieper

Telefon: 0351 4640-411
Fax: 0351 4640-34411
E-Mail schreiben

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