Hauptamt

© Handwerkskammer Dresden

Hauptamt

Bei der Handwerkskammer sind rund 190 Mitarbeiter beschäftigt, davon fünf Auszubildende. Rund 60 Prozent der Mitarbeiter sind Frauen.

Dem Hauptgeschäftsführer und den Kammermitarbeitern obliegt die Erledigung der laufenden Geschäfte. Das Hauptamt der Handwerkskammer Dresden unterteilt sich in folgende Hauptabteilungen:

  • Geschäftsführung
  • Hauptabteilung Berufsbildung
  • Hauptabteilung Bildungszentren
  • Hauptabteilung Organisation/Finanzen
  • Hauptabteilung Recht und Steuern
  • Hauptabteilung Wirtschaftsförderung und –beratung

Nutzen Sie die Möglichkeit über eine E-Mail Ihre Anfrage an unsere Handwerkskammer Dresden zu richten. Ihre E-Mail leiten wir umgehend, für eine konstruktive Beantwortung, an unsere Mitarbeiter weiter.

Gern beraten wir Sie in individuellen Gesprächen vor Ort oder in der Kammer.
Sie erreichen uns:

Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden
Telefon: 0351 4640 - 30
Telefax: 0351 4640-507 

Montag bis Freitag 8:00 bis 18.00 Uhr
(Freitags bekommen Sie von 14:00 bis 18.00 Uhr Rat und Auskunft von unseren Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeitern direkt im Foyer)

Ansprechpartner

Dr. Andreas Brzezinski
Hauptgeschäftsführer

Telefon: 0351 4640-400
Fax: 0351 4640-34400
E-Mail schreiben

Manuela Salewski
Stellv. Hauptgeschäftsführerin, Hauptabteilungsleiterin Wirtschaftsförderung und Wirtschaftsberatung

Telefon: 0351 4640-930
Fax: 0351 4640-34930
E-Mail schreiben

Geschäftsführung


Hauptgeschäftsführer

Dr. Andreas Brzezinski
Telefon: 0351 4640-400 
Telefax: 0351 4640-34400
E-Mail schreiben

Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin

Manuela Salewski
Telefon: 0351 4640-930 
Telefax: 0351 4640-34930 
E-Mail schreiben

Verhaltenskodex für Ehrenamt und Hauptamt

Grundsätze

Wir bekennen uns ausdrücklich zu sozial verantwortlichem und ethisch vertretbarem Handeln. Unsere Entscheidungen beruhen ausschließlich auf sachlichen Erwägungen. Handlungen und Äußerungen, die nicht mit dem besonderen Status der Handwerkskammer Dresden als Körperschaft des öffentlichen Rechts vereinbar sind, lehnen wir ab.

Wir bekennen uns über das für uns geltende Recht hinaus zur Einhaltung des nachfolgenden Verhaltenskodexes, der vom Vorstand der Handwerkskammer Dresden am 18. Juni 2014 beschlossen wurde. Mit diesem Verhaltenskodex soll in besonderem Maß das vorhandene Vertrauen der Mitgliedsunternehmen und ihrer Beschäftigten sowie der Öffentlichkeit in eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung auf Dauer erhalten und gestärkt werden. Die Verpflichtungen nach diesem Kodex treffen uns auch dann, wenn wir Dritte damit beauftragen, für die Handwerkskammer Dresden tätig zu werden. Bei der Anwendung dieses Verhaltenskodexes sind nicht nur der Wortlaut der einzelnen Verpflichtungen, sondern auch dessen Intention zu beachten.

Annahme von Einladungen und anderen Vorteilen von Dritten

Es ist nicht gestattet, von Anderen Vorteile für sich oder Dritte zu fordern, sich oder Dritten Vorteile versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt werden könnte, dass Entscheidungen unlauter beeinflusst werden sollen oder zustande kommen.

Zulässig ist die Annahme sozialadäquater Einladungen und Zuwendungen, soweit diese mit der jeweils wahrgenommenen Funktion sachlich in Zusammenhang stehen. Sie dürfen von ihrer Art und ihrem Wert her nicht das überschreiten, was für den jeweiligen Anlass und mit Blick auf die Funktion und die berufliche Position der Beteiligten üblich und angemessen ist. Entsprechendes gilt für miteingeladene Begleitpersonen. Geschenke von erheblichem Wert sind der Handwerkskammer Dresden zu überlassen.

Gewährung von Einladungen und anderen Vorteilen an Dritte

Es ist nicht gestattet, Dritten Vorteile zu versprechen oder zu gewähren, wenn hierdurch der Eindruck erweckt werden könnte, dass Entscheidungen unlauter beeinflusst werden sollen oder zustande kommen.

Einladungen und andere Vorteile dürfen nur aus dienstlichem Anlass ausgesprochen bzw. gewährt werden. Gleichzeitig müssen sie transparent sein. Sie sind deshalb ausschließlich an die Geschäftsadresse des Empfängers zu richten oder im Rahmen von Veranstaltungen offen zu überreichen. Die Kosten für Reise und/oder Unterbringung der Eingeladenen dürfen in begründeten Fällen übernommen werden.

Geschenke können nur bei außerordentlichen und gesellschaftlich üblichen Anlässen gemacht werden.

Zuwendungen und Einladungen der Handwerkskammer Dresden an Ehrenamt und Geschäftsführung

Entschädigungen und Kostenerstattungen an das Ehrenamt werden ausschließlich auf Grundlage der von der Vollversammlung beschlossenen Entschädigungsanordnungen gezahlt; die Beschlussfassungen berücksichtigen den ehrenamtlichen Charakter der Funktion. Darüber hinaus gehende Zahlungen erfolgen nicht. Angemessene Kosten für die an Veranstaltungen teilnehmenden Begleitpersonen dürfen nur dann übernommen werden, wenn ihre Teilnahme sozialadäquat ist.

Geschenke werden nur bei außerordentlichen und gesellschaftlich üblichen Anlässen gewährt. Der Wert der Präsente darf den sozialadäquaten Rahmen nicht überschreiten.

Vergabe von Aufträgen

Die Mitglieder des Vorstands verpflichten sich selbst, an Vergabeverfahren der Handwerkskammer Dresden nicht teilzunehmen. Dies gilt auch für Unternehmen, die mittelbar oder teilweise einem Vorstandsmitglied gehören. Bei der Auftragsvergabe an Vollversammlungsmitglieder unterliegen diese einer besonderen Sorgfaltspflicht und werden einer intensiven Prüfung unterzogen.

Ehrenamtsträger und Geschäftsführungsmitglieder dürfen an Geschäftspartner der Handwerkskammer Dresden keine privaten Aufträge erteilen, wenn ihnen hierdurch wirtschaftliche oder rechtliche Vorteile entstehen.

Sponsoring, Werbung und Spenden

Sponsoring, Werbung und Spenden sind zulässig, wenn der Anschein einer möglichen Beeinflussung von Entscheidungen der Handwerkskammer Dresden nicht gegeben ist.

Verhaltenskodex für die Beschäftigten

Der Hauptgeschäftsführer erlässt entsprechende Dienstanweisungen für die Beschäftigten der Handwerkskammer Dresden.

Dresden, 18. Juni 2014

Ansprechpartner

Uta Görbert

Telefon: 0351 4640-453
Fax: 0351 4640-34453
E-Mail schreiben

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