Unberechtigte Handwerksausübung und Schwarzarbeit

Schwarzarbeit schädigt das Gemeinwesen ganz erheblich. Sie verursacht Steuerausfälle und belastet die Sozialkassen. Reguläre Arbeitsplätze gehen verloren und ehrliche Unternehmer werden in ihrer Existenz bedroht. Unter Schwarzarbeit fallen eine Vielzahl von Handwerksleistungen nach Feierabend bis zu hauptberuflicher illegaler Erwerbstätigkeit unter Umgehung des Steuer-, Sozialversicherungs-, Wettbewerbs- und Handwerksrechts.

Die Handwerkskammer Dresden agiert als sogenannte "Schaltstelle", das heißt, Informationen über mögliche Verstöße gegen die Handwerksordnung werden geprüft und bei Bedarf an die Ordnungsämter weitergeleitet.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft insbesondere, ob Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nach steuer- und sozialrechtlichen Vorschriften verletzt worden sind, Ausländer illegal beschäftigt werden oder ob der jeweils allgemeinverbindliche Tariflohn gezahlt wird.

Wenn Mitteilungen erfolgen, so sollten auf jeden Fall:

  • Angaben zur Person beziehungsweise Firma des Betroffenen und möglicher Nebenbeteiligter erfolgen,
  • die Bezeichnung der Tat sowie Angaben zu Zeit und Ort sowie
  • die Beweismittel (Augenschein, Zeugen, Sachverständige und/oder Urkunden).
    genannt werden.

Verdacht melden

Ansprechpartner

Stefan Lehmann
Abteilungsleiter Handwerksrolle

Tel: 0351 4640-455
Fax: 0351 4640-34455
E-Mail schreiben

Heike Mathieu
Inkasso, Wirtschaftsauskünfte und Vermittlungsstelle

Tel: 0351 4640-566
Fax: 0351 4640-34566
E-Mail schreiben

Ordnungsbehörden für die Bekämpfung der Schwarzarbeit