Berufsanerkennung


Anerkennung von Berufsqualifikationen und Kompetenzen

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Ausländische Berufsabschlüsse

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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse des Handwerks

Am 1. April 2012 trat das „Anerkennungsgesetz“ in Kraft – Chance für das Handwerk bei der Suche nach Fachkräften

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ besteht für jede Person, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, ein Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikationen mit einer aktuellen deutschen Berufsqualifikation.

Einstiegsberatung

Die Handwerkskammer Dresden ist Ihre zuständige Stelle, wenn Sie in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge oder in Dresden wohnen, arbeiten oder arbeiten möchten. Wir empfehlen Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Zu diesem Termin können wir Ihre persönlichen Anerkennungsziele besprechen. Wir klären, ob Ihre Qualifikation anerkannt werden kann und wählen einen für Sie geeigneten Verfahrensweg.

Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen mit:

  • Lebenslauf
  • Ausweis oder Reisepass
  • Ausbildungsnachweise mit deutscher Übersetzung
  • Nachweise über Berufserfahrungen oder sonstige Qualifikationen mit deutscher Übersetzung

Wir überprüfen, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Referenzqualifikation bestehen.

Wenn Sie die für die Überprüfung erforderlichen Nachweise oder Informationen nicht beibringen können, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Qualifikationsanalyse zur Feststellung Ihrer beruflichen Kompetenzen (z. B. durch ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe).

Sie erhalten einen Bescheid über das Ergebnis des Verfahrens, um Ihre Berufsqualifikation auf dem Arbeitsmarkt besser verwerten zu können.

Mögliche Verfahrensergebnisse sind:

  • Volle Gleichwertigkeit zu einem deutschen Berufsabschluss
  • Teilweise Gleichwertigkeit zu einem deutschen Berufsabschluss

Ein deutsches Prüfungszeugnis wird nicht verliehen.

  • Für die Durchführung des Verfahrens wird eine Gebühr im Rahmen von 100 bis 600 Euro erhoben. Die tatsächliche Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verfahrensaufwand.
  • Soweit neben dem Vergleich von Unterlagen eine Qualifikationsanalyse erforderlich ist, fallen dafür zusätzliche Kosten an.
  • Die Kosten sind von Ihnen zu tragen, soweit diese nicht durch andere Stellen übernommen werden können.
  • Informationen zum Anerkennungszuschuss erhalten Sie hier.

Wenn im Anerkennungsbescheid eine teilweise Gleichwertigkeit zu einem deutschen Berufsabschluss festgestellt wurde, können die Defizite durch eine Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden.

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zum am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Ansprechpartner

Katharina Sussek

Telefon: 0351 4640-975
Fax: 0351 4640-34975
E-Mail schreiben

Die offiziellen Online-Portale zum Anerkennungsgesetz des Bundes

Logo des Portals Anerkennung in Deutschland

Im Informationsportal der Bundesregierung finden Sie Informationen über das Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen und darin können Sie die zuständigen Stelle für die Antragstellung ermitteln.

mehr Infos

Logo des BQ-Portals

Im BQ-Portal finden Sie Informationen über Berufsbildungssysteme sowie Inhalte von Berufsbildungsgängen aus aller Welt.

mehr Infos

Logo des Infoportals anabin

Das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen

mehr Infos

 

Anerkennung von Berufserfahrung

Berufliche Kompetenzen durch Zertifizierung sichtbar machen (ValiKom-Transfer)

Anerkennung von Berufserfahrung

Menschen ohne formalen Berufsabschluss haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über das, was sie können.

Haben Sie sich im Verlauf Ihres Erwerbslebens berufliche Kompetenzen angeeignet, welche Sie nicht durch ein offizielles Dokument wie einen Gesellenbrief oder ein Facharbeiterzeugnis nachweisen können? Sind Sie Quereinsteiger und beherrschen Ihren Beruf genauso gut wie ein Geselle oder Facharbeiter? Dann kann die Teilnahme an einem Validierungsverfahren für Sie interessant sein.

„Können“ sichtbar machen – Berufliche Kompetenzen validieren

Validierung – was ist das? In diesem Video wird die Frage am Beispiel eines Fliesenlegers und einer Restaurantfachfrau beantwortet.

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Berufliche Kompetenzen sichtbar machen

Tutorial für interessierte Personen - Wie läuft ein Validierungsverfahren ab?

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Fachkraft ohne Berufsabschluss im Elektrohandwerk

Wie bewerten und zertifizieren die Handwerkskammern? In diesem Video erfahren Sie das am Beispiel des Berufs Elektroniker in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik.

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Mit einem Validierungsverfahren wird berufliches Wissen und Können am Maß eines Ausbildungsberufes praxisorientiert bewertet und zertifiziert. Vereinbaren Sie gern einen Termin für eine erste Beratung!

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Einschlägige Berufserfahrung und fachliche Kenntnisse

Der Beschäftigungsstatus ist für eine Teilnahme unerheblich.

  • Sie schreiben Ihre beruflichen Erfahrungen auf (Lebenslauf)
  • Sie suchen den Beruf aus, der am besten zu Ihrer Berufserfahrung passt. Dazu werden Sie von uns beraten.
  • 1. Teil - Sie schätzen sich selbst ein: Welche beruflichen Kompetenzen haben Sie? Dazu bekommen Sie von uns einen Selbsteinschätzungsbogen für den passenden Beruf.
  • 2. Teil - Sie nehmen an der Fremdbewertung teil. In der Fremdbewertung zeigen Sie Berufsexperten Ihr Wissen und Können.
  • Sie erhalten Ihr Zertifikat.

Videoanleitung ansehen

Bau und Ausbau
  • Maurer
  • Beton- und Stahlbetonbauer
  • Hochbaufacharbeiter
  • Dachdecker
  • Straßenbauer
  • Tiefbaufacharbeiter, Schwerpunkt Straßenbauarbeiten
  • Maler und Lackierer
  • Fahrzeuglackierer
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Bodenleger
Elektro und Metall
  • Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
  • Kraftfahrzeugmechatroniker
  • Metallbauer, Fachrichtung Konstruktionstechnik
Bekleidung, Textil/Gesundheit, Körperpflege
  • Maßschneider
  • Friseur
  • Gebäudereiniger
Nahrungsmittel / Kaufmännische Berufe
  • Bäcker
  • Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk

Weitere Berufe in Vorbereitung – sprechen Sie uns gerne an!

Mit einem Validierungsverfahren kann eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit mit dem Referenzberuf zertifiziert werden. Bei dem Ergebnis „teilweise Gleichwertigkeit zum Referenzberuf“ können Sie die Defizite zielgerichtet nachlernen und im Anschluss dafür einem Folgeantrag stellen. Wir beraten Sie gern dazu.

Die Teilnahme an einem Validierungsverfahren ist bis zum 31.10.2024 kostenfrei.

(Validierungsverfahren werden im Rahmen des Projektes ValiKom Transfer gefördert. Nicht gefördert werden können Fahrtkosten oder Kosten für Arbeitskleidung.)

Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten profitieren vom Validierungsverfahren, denn es

  • vermittelt Wertschätzung,
  • trägt zur Mitarbeiterbindung bei,
  • motiviert, sich weiterzubilden,
  • kann für die Personalentwicklung eingesetzt werden,
  • macht die im Unternehmen vorhandenen Kompetenzen sichtbar.

Ihre Beschäftigten können durch Ihr Unternehmen unterstützt werden, indem Sie

  • auf das Validierungsverfahren aufmerksam machen und zur Teilnahme motivieren,
  • auf Wunsch bei der Selbsteinschätzung der beruflichen Kompetenzen und der Antragstellung helfen,
  • Beschäftigte für die Teilnahme an der Bewertung freistellen.

FAQ

Für den Zugang zu einem Validierungsverfahren ist es unerheblich, in welchem Land die Berufserfahrung erworben wurde. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Validierungsverfahren berufliche Kompetenzen am Maß der Inhalte und Anforderungen deutscher Ausbildungsberufe zertifiziert. Daher empfehlen wir für eine erfolgreiche Teilnahme an einem Validierungsverfahren Berufserfahrung auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu sammeln.

Das Beherrschen von Fachsprache und Fachbegriffen ist wesentlicher Bestandteil der deutschen Ausbildungsberufe. Wir empfehlen für eine erfolgreiche Teilnahme an einem Validierungsverfahren das Sprachniveau B2.

Die Bewertung wird durch Berufsexperten durchgeführt. Dabei kommen praxisorientierte Instrumente wie z.B. Arbeitsprobe, Fachgespräch und Rollenspiel zum Einsatz.

Eine Vorgabe für die gesamte Dauer eines Validierungsverfahrens gibt es nicht. Die Fremdbewertung als Bestandteil des Validierungsverfahrens dauert je nach Beruf und Umfang Ihrer beruflichen Kompetenzen zwischen 1 und 5 Tagen.

Ansprechpartner

Grit Höfler-Woithe

Telefon: 0351 4640-979
Fax: 0351 4640-34979
E-Mail schreiben

Katharina Sussek

Telefon: 0351 4640-975
Fax: 0351 4640-34975
E-Mail schreiben

Förderung

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