Im geschäftlichen Alltag ist der Unternehmer mit einer Vielzahl von Inforamtionspflichten konfrontiert. Deren Grundlagen finden sich im Datenschutzgesetz, aufgrund verbraucherschützender Regelungen oder der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung, welche seit dem 13. Dezember 2024 gilt. Durch die zuletzt genannte Regelung werden neue Informationspflichten für Betriebe eingeführt, die Verbraucherprodukte per Fernabsatz verkaufen. Des Weiteren wird mit dem kürzlich verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetz IV
ab 1. Januar 2025 die digitale Übermittlung von Arbeitsverträgen im Nachweisgesetz ermöglicht.
Einen schnellen Überblick gibt Ihnen das zum Download verfügbare Dokument "Praxis Recht – Informationspflichten im geschäftlichen Alltag".
Seit Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Verbrauchern Auskunft geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen.