Mindestausbildungsvergütung (MiAV)

Ab dem 1. Januar 2020 gilt für Ausbildungsverträge eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.

Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, gilt weiterhin die tarifvertragliche Ausbildungsvergütung und nicht die Mindestausbildungsvergütung (§ 17 Abs. 3 BBiG 2020).

Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, muss er ab Ausbildungsbeginn 2020 mindestens die gesetzliche Mindestvergütung zahlen (§ 17 Abs. 2 BBiG 2020). Die Ausbildungsvergütung darf aber zugleich maximal 20 % unter der einschlägigen tarifvertraglichen Ausbildungsvergütung liegen (17 Abs. 4 BBiG 2020).

Wer hat Anspruch auf die Mindestvergütung?

Die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG gilt für alle Ausbildungsverträge, die erstmals mit Ausbildungsbeginn ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossen wurde. Es sind auch die ab dem 1. Januar 2020 erfolgten Abschlüsse eines neuen Ausbildungsvertrages infolge eines Wechsel des Ausbildungsbetriebs umfasst.

Auf bestehende Berufsausbildungsverträge, die bis zum Ablauf des 31.12.2019 abgeschlossen und in Vollzug gesetzt wurden, ist die Mindestausbildungsvergütung nicht anzuwenden.

Der Anspruch des Auszubildenden auf Mindestvergütung ist nicht ausgeschlossen, wenn der Ausbildungsvertrag schon im Jahr 2019 abgeschlossen wurde, das Berufsausbildungsverhältnis jedoch erst im Jahr 2020 vollzogen wird.

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende?

Beginn der Ausbildung 1. Jahr* 2. Jahr* 3. Jahr* 4. Jahr*
1.1.–31.12.2020 515,00 EUR 607,70 EUR 695,25 EUR 721,00 EUR
1.1.–31.12.2021 550,00 EUR 649,00 EUR 742,50 EUR 770,00 EUR
1.1.–31.12.2022 585,00 EUR 690,30 EUR 789,75 EUR 819,00 EUR
1.1.–31.12.2023 620,00 EUR 731,60 EUR 837,00 EUR 868,00 EUR

*Jahr = Ausbildungsjahr

Ab 2024 wird die Höhe der Mindestvergütung jeweils jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.

Ansprechpartner

Olga Kehlmeter
Referentin Bildungspolitik/Grundsatzfragen

Telefon: 0351 4640-968
Fax: 0351 4640-34968
E-Mail schreiben

Holzgewerbe; Gesundheits-, Reinigungs- und Körperpflegegewerbe; Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe; Nahrungsmittelgewerbe, Glas-, Papier, keramische Gewerbe, kaufmännische Berufe, Inklusion
Benjamin Bachmann
Ausbildungsberater

Telefon: 0351 4640-962
Fax: 0351 4640-34962
E-Mail schreiben

Kraftfahrzeuggewerbe, Metallgewerbe, Elektrogewerbe, weitere Gewerbe; Inklusion
Göran Zerbe
Ausbildungsberater

Telefon: 0351 4640-971
Fax: 0351 4640-34971
E-Mail schreiben

Metallgewerbe, Elektrogewerbe, Kraftfahrzeuggewerbe, sonstige Gewerbe
Martin Künne

Telefon: 03581 428-528
Fax: 0351 4640-34987
E-Mail schreiben

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