Inflationsprämie im Dachdeckerhandwerk

Inflationsprämie im Dachdeckerhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt

Am 6. Juli 2023 wurde die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages zur Regelung einer Inflationsprämie für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk (TV Inflationsprämie) vom 6. März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Tarifvertrag wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2023 für allgemeinverbindlich erklärt.

Er findet für alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen des Dachdeckerhandwerks Anwendung. Er gilt für alle gewerblichen Arbeitnehmer, kaufmännischen und technischen Angestellten sowie Auszubildenden, die eine nach dem SGB VI versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Ausgenommen sind geringfügige Beschäftigte.

Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrages in einem Beschäftigungsverhältnis standen, erhalten zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsprämie in Höhe von insgesamt 950 Euro. Die Auszahlung der Prämie erfolgt in zwei Schritten in Höhe von jeweils 475 Euro spätestens mit der Lohnabrechnung für die Monate Mai 2023 und Februar 2024. Die beiden Teilzahlungen können nach einzelvertraglicher Vereinbarung unter entsprechender Kennzeichnung in den Lohnunterlagen bereits früher, auch gestückelt, geleistet werden.

Ist die vereinbarte Arbeitszeit geringer als die tarifliche, so mindert sich die Inflationsprämie im Verhältnis der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit nach § 3 des Rahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk.

Auszubildende, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrages in einem Ausbildungsverhältnis standen, erhalten zusätzlich zur geschuldeten Ausbildungsvergütung eine Inflationsprämie in Höhe von jeweils 35% von 950 Euro bzw. 475 Euro.

Die Prämien sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie sind bei der SOKA-DACH weder melde-noch beitragspflichtig.

Ein wichtiger Hinweis:  Auskünfte und Beratungen zum Inhalt von Tarifverträgen erteilen neben den Innungen und Landesinnungsverbänden als Tarifpartner auch die Gewerkschaften für ihre Mitglieder.

Weitere Informationen zum Tarifvertrag und zur Allgemeinverbindlichkeit finden Sie auf der Seite des ZVDH unter: Tarife des Dachdeckerhandwerks (Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks).