Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse des Handwerks

Das Anerkennungsgesetz - Chance für das Handwerk bei der Suche nach Fachkräften

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ besteht für jede Person, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, ein Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikationen mit einer aktuellen deutschen Berufsqualifikation.

Einstiegsberatung

Die Handwerkskammer Dresden ist Ihre zuständige Stelle, wenn Sie in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge oder in Dresden wohnen, arbeiten oder arbeiten möchten. Wir empfehlen Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Zu diesem Termin können wir Ihre persönlichen Anerkennungsziele besprechen. Wir klären, ob Ihre Qualifikation anerkannt werden kann und wählen einen für Sie geeigneten Verfahrensweg.

Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen mit:

  • Lebenslauf
  • Ausweis oder Reisepass
  • Ausbildungsnachweise mit deutscher Übersetzung
  • Nachweise über Berufserfahrungen oder sonstige Qualifikationen mit deutscher Übersetzung

Wir überprüfen, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Referenzqualifikation bestehen.

Wenn Sie die für die Überprüfung erforderlichen Nachweise oder Informationen nicht beibringen können, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Qualifikationsanalyse zur Feststellung Ihrer beruflichen Kompetenzen (z. B. durch ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe).

Sie erhalten einen Bescheid über das Ergebnis des Verfahrens, um Ihre Berufsqualifikation auf dem Arbeitsmarkt besser verwerten zu können.

Mögliche Verfahrensergebnisse sind:

  • Volle Gleichwertigkeit zu einem deutschen Berufsabschluss
  • Teilweise Gleichwertigkeit zu einem deutschen Berufsabschluss

Ein deutsches Prüfungszeugnis wird nicht verliehen.

  • Für die Durchführung des Verfahrens wird eine Gebühr im Rahmen von 100 bis 600 Euro erhoben. Die tatsächliche Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verfahrensaufwand.
  • Soweit neben dem Vergleich von Unterlagen eine Qualifikationsanalyse erforderlich ist, fallen dafür zusätzliche Kosten an.
  • Die Kosten sind von Ihnen zu tragen, soweit diese nicht durch andere Stellen übernommen werden können.
  • Informationen zum Anerkennungszuschuss erhalten Sie hier.

Wenn im Anerkennungsbescheid eine teilweise Gleichwertigkeit zu einem deutschen Berufsabschluss festgestellt wurde, können die Defizite durch eine Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden.

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zum am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Die offiziellen Online-Portale zum Anerkennungsgesetz des Bundes

Im Informationsportal der Bundesregierung finden Sie Informationen über das Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen und darin können Sie die zuständigen Stelle für die Antragstellung ermitteln.

Im BQ-Portal finden Sie Informationen über Berufsbildungssysteme sowie Inhalte von Berufsbildungsgängen aus aller Welt.

Das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen