Der schnellste Weg zum Ausbildungsvertrag

Lehrvertrag rechtssicher online ausfüllen

Den Ausbildungsvertrag online schnell und rechtssicher über Lehrvertrag Online kostenlos ausfüllen. Wenn Sie sich in unserem Kundenportal einloggen, können Sie darüber hinaus weitere Vorteile nutzen. Dazu ist nur eine einmalige Registrierung erforderlich.

Nutzen Sie Lehrvertrag Online zum Erstellen eines rechtssicheren Lehrvertrages, den Sie hier gleich schnell online ausfüllen können. Dieser Ausbildungsvertrag ist auch ohne eine Registrierung kostenfrei zugänglich. Mit einem Login sind Ihre Betriebsdaten bereits vorausgefüllt und Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Vertragsdaten. Der Online-Lehrvertrag ist selbsterklärend und enthält wichtige Angaben zum Ausbildungsbeginn, der Ausbildungsdauer im entsprechenden Handwerksberuf, zur tariflichen Ausbildungsvergütung bzw. zur gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung, zur Auswahl der Berufsschule, der Probezeit sowie zum gesetzlichen Mindesturlaub.

Lehrvertrag online ausfüllen

Berufsausbildungsvertrag als PDF downloaden und ausfüllen

Hinweis: Alle rot markierten Felder (Pflichtfelder) sowie die Auswahlfelder müssen vor dem Drucken ausgefüllt sein!

Sie benötigen Hilfe zum Lehrvertrag?

Aufgrund einer technischen Störung steht der „Lehrvertrag online“ derzeit nicht zur Verfügung. Wenden Sie sich daher bitte direkt an unsere Ausbildungsberater oder an per E-Mail lehrlingsrolle(at)hwk-dresden.de.

Antrag zur Änderung

Antrag zur Änderung des Berufsausbildungsvertrag downloaden und ausfüllen

Lehrvertrag online ausgefüllt? Welche Schritte sind jetzt noch erforderlich?

Sind alle Angaben im Online-Lehrvertrag vollständig, drucken Sie dieses Formular aus und lassen es von allen Vertragsparteien unterzeichnen. Bei minderjährigen Lehrlingen unter 18 Jahren, müssen beide Eltern als gesetzliche Vertreter mit angegeben werden und mit unterzeichnen.

Die Seiten 1 und 2 vom Lehrvertrag senden Sie dann im Original an die Handwerkskammer Dresden, Lehrlingsrolle, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden. Ist der Lehrling zum Ausbildungsbeginn noch minderjährig, muss der Nachweis über eine ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beigefügt werden.

Bitte melden Sie Ihren Lehrling auch in der Berufsschule sowie in der Bildungseinrichtung (ÜAZ) an, welche die verpflichtenden Kurse der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) durchführen.

Falls Sie Fragen haben, unsere Ansprechpartner helfen Ihnen gern.

Checkliste zum Lehrvertrag

Ansprechpartner

Cornelia Hänel

Tel:0351 4640-976
Fax:0351 4640-34976
E-Mail schreiben

Ramona Wagner

Tel:0351 4640-994
Fax:0351 4640-34994
E-Mail schreiben