Die Vermittlungsstelle

Für Unstimmigkeiten aus Verträgen zwischen Handwerksbetrieben und Auftraggebern/Kunden

Handwerkskammern haben durch Gesetz die öffentliche Aufgabe, bei Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten aus Verträgen zwischen dem Handwerker und seinem Auftraggeber bzw. Kunden zu vermitteln. Die Handwerkskammer Dresden hat zu diesem Zweck eine Vermittlungsstelle eingerichtet.

In dem Vermittlungsverfahren wird versucht, eine außergerichtliche gütliche Einigung bzw. Klärung des streitigen Sachverhalts herbeizuführen. Das soll zu einer schnellen, unbürokratischen und kostengünstigen Lösung des Konflikts verhelfen. Das Verfahren ist für beide Parteien kostenfrei.

So sparen Sie Zeit, Nerven und in der Regel auch Geld.

Voraussetzungen

  • Eine Vermittlung zwischen Handwerker und Auftraggeber kann nur stattfinden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind und der Handwerkskammer ihre Bereitschaft vermitteln.
  • Der betroffene Handwerksbetrieb muss eingetragenes Mitglied der Handwerkskammer Dresden sein.
  • Es muss ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Handwerksbetrieb und dem Auftraggeber bestehen und ein aufgeklärter Sachverhalt vorliegen, der eine rechtliche Würdigung möglich macht.

Vorgehen

Wenn Sie an einer Vermittlung durch die Handwerkskammer Dresden interessiert sind, reichen Sie bitte zuerst einen Antrag auf Vermittlung ein. In diesem sollen die Beteiligten benannt und der Sachverhalt geschildet werden. Zusätzlich sollten vorhandene Verträge und sonstige Schriftwechsel zum Sachverhalt in Kopie beigelegt werden. Natürlich erreichen Sie uns auch telefonisch.

Ist der Antrag bei der Handwerkskammer eingegangen, wendet sie sich mit Bitte um Stellungnahme an den Handwerksbetrieb. Erklärt dieser sich einverstanden mit der Vermittlung, beginnt das Vermittlungsverfahren, an dessen Ende es zu einer Klärung des Konflikts kommen soll. Zwangsmittel stehen der Handwerkskammer dabei nicht zur Verfügung.

Kann der Streit nicht beigelegt werden, wird das Vermittlungsverfahren eingestellt. In diesem Fall bleibt aber jeder Seite der Gang vor das Gericht offen.

Zu beachten

  • Die Handwerkskammer führt keine Rechtsberatung gegenüber Verbrauchern durch. Diese sollten sich bei rechtlichen Fragen an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.
  • Die Vermittlungsstelle wird nur vermittelnd tätig, trifft jedoch keine Entscheidungen in der Sache.
  • Die Handwerkskammer hat keine hoheitlichen Befugnisse gegenüber den Mitgliedsbetrieben, soweit es um die vertrags- oder qualitätsgerechte Durchführung der Arbeiten geht.
  • Bei technischen/fachlichen Fragen oder der Überprüfung von Rechnungen hinsichtlich der Angemessenheit und Rechnungshöhe kann die Handwerkskammer keine Aussagen treffen. Gern helfen wir Ihnen aber dabei, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu finden.
  • Eine Vermittlung kann nicht stattfinden, wenn die betreffende Angelegenheit bereits anwaltlich vertreten wird oder ein gerichtliches Verfahren anhängig ist.
  • Fristen (z. B. Verjährungsfristen) werden durch die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens weder unterbrochen noch gehemmt.
Ansprechpartner

Heike Mathieu
Inkasso, Wirtschaftsauskünfte und Vermittlungsstelle

Tel:0351 4640-566
Fax:0351 4640-34566
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