Steuerermäßigung - Energetische Sanierung

Die Bundesregierung fördert energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden mit einer Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Eigentümer von Eigenheimen oder Wohngebäuden können bis zu 40.000 Euro in der Einkommensteuer geltend machen. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Fachunternehmererklärung vom ausführenden Handwerksbetrieb sowie einer begünstigten Maßnahme nach der ESanMV vorliegen.

Der ausführende Betrieb muss dem Kunden ein entsprechendes Formular ausfertigen.

Dafür hat das Bundesfinanzministerium Anfang 2023 ein neues bearbeitbares Musterformular bereitgestellt. Ergänzende Erläuterungen entehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben vom 26. Januar 2023.

Bei Rückfragen unterstützt der technische Berater gern.