Schulungspflicht - Sicherer Umgang mit PU Bauschäumen (Diisocyanaten)

Anwender von Montageschäumen (PU-Bauschäumen) sowie von bestimmten Kleb- und Dichtstoffen müssen besondere, neu geregelte Schulungsnachweise vorweisen können. Betroffen sind alle Betriebsstoffe mit einer Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten von mehr als 0,1 %. Insbesondere ist damit das Baugewerbe betroffen, die Schulungen für ihre Mitarbeiter organisieren müssen.

Produkt und Gesundheitsgefahren:

  • PU-Schaum ist ein technisch-chemisches Produkt. Hauptinhaltsstoffe sind Polyalkohole, Isocyanate, Treibmittel und je nach Verwendungszweck, Stabilisatoren, Beschleuniger und Flammschutzmittel.
  • Bei der Verwendung von PU-Schaum wird der Gefahrstoff Diisocyanat (MDI) freigesetzt. Dabei sind Reizungen der Atemwege zu erwarten, wenn die in der Beschränkung festgelegte 0,1 %-Grenze überschritten wird.
  • MDI gilt als Gefahrstoff, der möglicherweise eine krebserzeugende Wirkung haben kann. Daher sind PU-Schäume nach GHS (Globally Harmonised System) mit dem H351 Satz gekenn-zeichnet.

Weshalb Schulungspflicht und wer kontrolliert die Teilnahme?

Um die vorgenannten Gesundheitsgefahren abzuwehren, haben die europäischen Behörden im Rahmen von REACH im August 2020 eine Beschränkung für Diisocyanate beschlossen. Die Verwendung bleibt weiterhin erlaubt, aber nur für Personen, welche eine geeignete Schulung zum Umgang mit PU-Schäumen oder anderer diisocyanathaltiger Betriebsmittel nachweisen können.

  • In der REACH- Verordnung sind drei Schulungsstufen definiert: Allgemeine Schulung (Stufe I), Schulung für Fortgeschrittene (Stufe II) und Schulung für Fortgeschrittene (Stufe III) www.safeusediisocyanates.eu/de/reach.
  • Seit Februar 2022 sind alle Produkte, für die eine Sicherheitsschulung erforderlich ist, durch den folgenden Hinweis gekennzeichnet: „Ab dem 24. August 2023 ist vor der gewerblichen Verwendung dieses Produkts  eine angemessene Schulung erforderlich.“
  • Jedes Unternehmen muss auf Verlangen der zuständigen Behörde (z. B. Berufsgenossenschaft) den Schulungsnachweis für alle betriebsangehörigen Personen erbringen. Dies kann durch Betriebsbesuche und/oder Baustelllenbegehungen erfolgen.

Anbieter von Schulungen

  • Lieferanten von Diisocyanaten müssen sicherstellen, dass dem Empfänger Schulungs-unterlagen und Kurse zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Schulung muss auf die Spezifität der gelieferten Produkte abgestellt sein. Entsprechend ist das zu erreichende Trainingslevel auf den Dokumenten ausgewiesen (Schulungsstufen).
  • Die Schulungen können wahlweise in Präsenz, im eigenen Haus oder als Online-Schulung durchgeführt werden.
  • Schulen dürfen alle ausgewiesenen Experten im Arbeitsschutz (betriebseigene oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit).
  • Webbasierte Schulungen und Schulungsunterlagen werden von verschiedenen Verbänden in der chemischen und in der Baustoff-Industrie angeboten (www.feica.eu/our-projects/safe-use-diisocyanates).
  • Bei der Online-Schulung handelt es sich um ein Selbstlernprogramm, das mit einem Quiz (Multiple-Choice-Test) abschließt. Werden die Fragen im Quiz richtig beantwortet, erhalten Sie ein Zertifikat zum Download als PDF und Ausdruck. Dieser Nachweis wird anerkannt.
  • Schulungen in Präsenz, E-Learning oder in Form von Hybridkursen bietet auch der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) über das Tochterunternehmen FSK Services GmbH www.fsk-training.de an. Die Kursgebühren sind beim Anbieter zu erfragen.
  • Jeder Anwender (Selbständiger und/oder Mitarbeiter) muss alle fünf Jahre erneut geschult werden

Schutz der Mitarbeiter vor Diisocyanaten

  • Bei ausreichender Belüftung während der Verarbeitung bis zur Aushärtung des PU-Schaums wird der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW-Wert) nicht überschritten.
  • Zur Vermeidung des Haut- und Augenkontaktes während der Verarbeitung sollten Schutzbrille und Handschuhe getragen werden sowie eine hautbedeckende Arbeitskleidung