„Aus“ für Leuchtstoffröhren sowie bestimmte Halogenlampen – Fördermöglichkeiten bei Umrüstung

Verschiedene Halogenlampen dürfen ab diesem September 2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, da diese zu viel Energie verbrauchen.

Die Verwendung von Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten ist bereits seit mehreren Jahren verboten, da es ein umwelt- und gesundheitsschädliches Schwermetall ist. Bisher gab es noch Ausnahmen für Leuchtstoffröhren, welche jedoch im August dieses Jahrs ausgelaufen sind. Verschiedene Halogenlampen dürfen ab diesem September 2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, da diese zu viel Energie verbrauchen.

Welche Leuchtmittel sind konkret betroffen?

  1. Herstellung von Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel sowie Leuchtstofflampen des Types T5 in Ringform
  2. Leuchtstofflampen in Röhrenform der Typen T5 und T8
  3. Halogen-Pins der Typen G4, GY6.35 und G9, sofern sie Effizienzmindestanforderungen der EU-Ökodesign-Verordnung nicht mehr erfüllen.
  4. Die Verwendung bisher installierter Leuchtmittel sowie der Erwerb und Verkauf von Lagerware ist weiterhin möglich.

Alternative Möglichkeiten sowie Förderung bei Umrüstung

Als alternative Lösung bietet sich der Einsatz moderner LED-Leuchtmittel an, da diese umweltfreundlicher und energieeffizienter sind. Für viele bestehende Fassungen wird adäquater LED-Ersatz am Markt angeboten.

Bei diesem „Retrofit“ von alten Beleuchtungssystemen muss jedoch auf die Kompatibilität sowie rechtssicheren baulichen Veränderung geachtet werden. Informationen dazu können einer Veröffentlichung vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik entnommen werden.

Für umfangreichere Umrüstungsvorhaben kann der Komplettaustausch der bisherigen Lichtlösung die langfristig kostengünstigere und energieeffizientere Alternative sein. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme mit einem Fördersatz von 15% der förderfähigen Ausgaben unterstützt.

  • Das Mindestinvestitionsvolumen für diese Förderung liegt bei 2.000 Euro.
  • Gefördert wird das Erstellen eines Beleuchtungskonzeptes sowie der komplette Leuchtentausch.
  • Ein Retrofit bestehender Systeme ist nicht förderfähig.

Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen

Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und langfristig kostengünstige Betriebsweise. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur verfügen. Dazu beraten wir Sie gern. Vereinbaren Sie mit uns einfach einen Termin in Ihrem Betrieb.