Information über die Aufhebung des Antrags- und Bewilligungsstopps für die FRL EuK/2023

Der Antrags- und Bewilligungsstopp der FRL EuK/2023 vom 22. Februar 2024 wird für investive Maßnahmen vollständig und für nichtinvestive Maßnahmen größtenteils aufgehoben.

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hebt den Antrags- und Bewilligungsstopp der Förderrichtlinie EuK/2023, Modul B II. für investive Maßnahmen (Nr. 1.1) sowie für nichtinvestive Maßnahmen (Nr. 1.2 a)) mit Ausnahme der Förderung von Transformationsplänen rückwirkend auf. Die Aussetzung beruht auf einer Überschneidung mit der am 15. Februar 2024 novellierten Förderrichtlinie des Bundes für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (RL EEW). Nach eingehender Prüfung wurden genügend Unterscheidungsmerkmale identifiziert, um beide Förderrichtlinien getrennt anzuwenden. Die Förderung von Transformationsplänen nach der RL EuK/2023 bleibt aufgrund von Überschneidungen mit der RL EEW weiterhin ausgeschlossen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Förderrichtlinie Energie und Klima/2023