Anträge - Härtefallprogramm Energie für das sächsische Handwerk und den Mittelstand möglich

Für besonders von der Energiepreiskrise betroffene Unternehmen sind ab 18. April 2023 Anträge aus dem Härtefallprogramm Energie möglich. Nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen Freistaat Sachsen und der Bundesregierung stehen fast 20 Millionen Euro zur Abmilderung sächsischer Härtefälle (Energie) bei der Förderbank - Sächsischen Aufbaubank (SAB) zur Beantragung und Bewilligung. Auf der Homepage der SAB sind alle Detailinformationen zur Antragsberechtigung und eine Berechnungshilfe zur Ermittlung der Unterstützungsleistung zu finden.

Es gibt eine Unterscheidung in Härtefallhilfen 2022  und Härtefallhilfen Plus 2022 bzw. 2023. Welche Voraussetzungen hierfür zu klären sind, kann ebenfalls auf der Website nachgelesen werden.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Antworten zu im Antragsprozess auftretenden Fragen bietet eine umfangreiche FAQ-Sammlung.

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