Insolvenzrecht

Beratung zum Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens sowie zum Insolvenzanfechtungsrecht

Die Insolvenz beschreibt eine Situation, in der ein Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten rechtzeitig und vollständig zu begleichen. Das Insolvenzverfahren soll einen Wettlauf der Gläubiger auf das verbliebene Vermögen des Schuldners verhindern. Das Insolvenzgericht bestellt in aller Regel einen Insolvenzverwalter der für die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse zuständig ist. Das zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhandene Vermögen des Schuldners sowie das während des Verfahrens erworbene Vermögen wird als Insolvenzmasse bezeichnet.

Der Ablauf des Insolvenzverfahrens richtet sich nach der Insolvenzordnung (InsO).

Rechtshandlungen (z.B. Zahlungen), die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an bestimmte Gläubiger vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter u.U. wieder zurückverlangen (Insolvenzanfechtungsrecht).Oftmals fordert der Insolvenzverwalter die Zahlungen des Schuldners an den Handwerker für bereits ausgeführte Leistungen zurück. Ob und unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen dies überhaupt rechtlich möglich ist, regelt das Insolvenzanfechtungsrecht.

Bei Fragen zum Insolvenzrecht und Insolvenzanfechtungsrecht stehen Ihnen die Rechtsberater der Handwerkskammer Dresden gern zur Verfügung.

Ansprechpartner

Jana Müller
Werk- und Bauvertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht

Tel:0351 4640-544
Fax:0351 4640-34544
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