Weiterbildungsstipendium - Begabtenförderung

Förderprogramm des Bundesministeriums „Begabtenförderung berufliche Bildung“

Die „Begabtenförderung Berufliche Bildung" ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung junger, leistungsstarker und motivierter Absolventen und Absolventinnen einer dualen Berufsausbildung. Es unterstützt Sie dabei, sich als zukünftige Fach- und/oder Führungskraft im Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, oder aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den eigenen Horizont zu erweitern.

Innerhalb eines dreijährigen Förderzeitraums (Aufnahmejahr und zwei Folgejahre) können Zuschüsse von insgesamt maximal 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden. Das sind im Durchschnitt jährlich 2.900 Euro - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.

Antrag stellen

Um sich auf ein Weiterbildungsstipendium bewerben zu können, müssen Sie bestimmte Kriterien bezüglich Noten, Alter und Berufsstatus erfüllen.

  1. eine abgeschlossene Ausbildung im Dualen System. Ihr Lehrvertrag war bei der Handwerkskammer Dresden eingetragen.
  2. das Notenkriterium erfüllt, indem Sie ...
     
    • bei der Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte erzielt oder besser als "gut" bestanden haben (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
    • in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze erreicht haben oder
    • Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nachgewiesen haben
  3. das Alterskriterium erfüllt, indem Sie ...
     
    • zum Aufnahmezeitpunkt (1. Januar) noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben (also noch 24 Jahre jung sind) oder
    • anrechenbare Zeiten (maximal drei Jahre) nachweisen, durch die die Altersgrenze verschoben wird.

    Anrechenbare Zeiten sind Zeiten, durch die sich Ihre schulische Entwicklung und Ihr berufliches Fortkommen verzögert haben. Hierzu gehören beispielsweise: Mutterschutz, Elternzeit, Wehr- oder Freiwilligendienst, ein freiwilliges soziales/ ökologisches Jahr, längerfristige Erkrankungen von mind. 3 Monaten, Nachholen von Schulabschlüssen aufgrund von Migration, der Abschluss einer weiteren beruflichen Ausbildung oder der Besuch einer beruflichen Vollzeitschule.

    Zeiten für nicht beendete Studiengänge, für Work&Travel oder Au-Pair hingegen sind nicht anrechenbar.

    Bitte beachten Sie: Diese Auflistung ist nicht abschließend. Gerne prüfen wir auch Ihre individuellen Lebenssachverhalte.

  4. im Anschluss an Ihre Ausbildung ...
     
    • eine Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenarbeitsstunden aufgenommen oder
    • ein Gewerbe angemeldet (Selbstständigkeit) oder
    • sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet 

    Auch wenn Sie zur Zielgruppe gehören, garantiert Ihnen dies nicht automatisch die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium. Liegen mehr Bewerbungen vor als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

    Zum Nachlesen finden Sie die Voraussetzungen ausführlich beschrieben auch in den Stipendieninformationen der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)

    Von der Aufnahme grundsätzlich ausgeschlossen sind Personen, die 28 Jahre oder älter sind Personen, die vor Aufnahme in das Stipendium ein Hochschulstudium erfolgreich absolviert haben. Studierende, die keinem Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenarbeitsstunden nachgehen (Vollzeitstudierende) Schüler/-innen

Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen:

  1. Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  2. Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Techniker/-in oder Betriebswirt/-in
  3. Prüfungskosten, die im Zusammenhang mit dem geförderten Lehrgang stehen
  4. Fachübergreifende Seminare und Workshops zum Erwerb von Fremdsprachen, Intensivsprachkurse, EDV-/Softwarekurse, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
  5. Berufsbegleitende Studiengänge, die tisch auf der Ausbildung oder der ausgeübten Berufstätigkeit aufbauen.
  6. SprachreisenAuslandssemester, wenn Anteil von Studienfächern mit Softskill-Inhalten und Veranstaltungen zum Spracherwerb unter 30%.
  7. IT-Bonus zur Anschaffung eines Laptops oder anderem Endgeräts nur im ersten Förderjahr bis zu 250 Euro

Nicht förderfähig sind z.B. folgende Maßnahmen:

  • Vollzeitstudiengänge (ohne berufliche Nebentätigkeit)
  • Selbstlernkurse
  • Allgemeinbildende Schulabschlüsse
  • Zweitausbildungen
  • Führerscheine jegl. Art
  • Verdienstausfall
  • Betriebsübliche Weiterbildungen
  • Reine Prüfungen
  • Informationsveranstaltungen
  • Kongresse ohne Workshopanteil

Ansprechpartnerin in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen ist. Je nach Berufsausbildung ist dies z. B. eine Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Notarkammer o. ä. Wenn Sie sich nicht sicher sind, schauen Sie in Ihren Ausbildungsvertrag.

Wenn Sie Ihre Ausbildung im Handwerk absolviert haben und Ihr Lehrvertrag bei der Handwerkskammer Dresden eingetragen war, richten Sie Ihre Einverständniserklärung zur Aufnahme der Daten in das Bewerberportal an: corina.waldeck(at)hwk-dresden.de

Hinweis: Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht, da die Handwerkskammer Dresden nur maximal 25 BewerberInnen pro Jahr aufnehmen kann. Das Auswahlverfahren findet in jedem Jahr im November/Dezember statt.

Erfassen Sie Ihre persönlichen Daten in diesem Formular. Ihre Daten werden dann von uns in das Portal „IBS“ der Stiftung Begabtenförderung hinterlegt. Anschließend werden Sie für das Bewerberportal freigeschaltet und erhalten eine automatisch generierte E-Mail mit der Bitte um Datenvervollständigung.

Nach der Vervollständigung Ihrer Daten im Bewerberportal drucken Sie den generierten „Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ aus, unterschreiben diesen und übersenden ihn zusammen mit den folgenden Unterlagen per Post an die Handwerkskammer Dresden, Frau Corina Waldeck, Begabtenförderung, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden:

  • Kopie Ihres HWK-Prüfungszeugnisses
  • Nachweis über Ihre derzeitige Berufstätigkeit (Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe der regelmäßigen Arbeitszeit und der Vertragslaufzeit oder Bescheinigung der Agentur für Arbeit)
  • Sollte Ihre Weiterbildung bereits vor dem Aufnahmezeitpunkt beginnen, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn Ihr Aufnahmeantrag vor Beginn der Weiterbildung bei uns eingegangen ist und die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Die Bewerbung muss vor Beginn der Weiterbildung bei der zuständigen Kammer/Stelle eingegangen sein
    • In der Bewerbung muss diese Maßnahme als geplante erste Weiterbildung genannt sein
    • Den Bewerbungsunterlagen müssen in diesem Fall unbedingt ein ausgefüllter Maßnahmenantrag sowie eine detaillierte Ausschreibung der Maßnahme beigefügt werden
    • Die Weiterbildung muss ab der Aufnahme in das Förderprogramm noch mindestens sechs Monate dauern.

Nur wenn alle vier genannten Bedingungen erfüllt sind, kann die Weiterbildung ab der Aufnahme ins Förderprogramm anteilig gefördert werden.

Im Anschluss an die Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Bewerbungsschluss bei der Handwerkskammer Dresden ist der 15. November eines jeden Jahres. Das Aufnahmeverfahren findet im Januar des darauf folgenden Jahres statt. Über das Ergebnis werden Sie per Email im Dezember informiert.

Die Aufnahme der neuen StipendiatInnen ist im Januar des Folgejahres.

Hinweis: Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht, da die Handwerkskammer Dresden nur maximal 25 BewerberInnen pro Jahr aufnehmen kann. Das Auswahlverfahren findet in jedem Jahr im November/Dezember statt.

Neue Stipendiaten und Stipendiatinnen nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres in die Begabtenförderung auf. 

Regulärer Bewerbungsschluss zum nächsten Aufnahmetermin ist der 15. November.

Nach dem Bewerbungsschluss findet ein Auswahlverfahren statt. Es werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Anfang Dezember informieren wir Sie per Post darüber, ob Sie für ein Stipendium ausgewählt wurden.

Sie haben eine Absage erhalten? Bis zum Erreichen der Altersgrenze können Sie sich erneut für das folgende Jahr bewerben oder Ihre Bewerbung für das Folgejahr hinterlegen lassen. Außerdem haben wir Informationen zu weiteren Förderungsmöglichkeiten zusammengestellt.

Als Nachrücker/-in haben Sie ggfs. die Möglichkeit im Laufe des ersten Förderjahres noch einen Stipendiatenplatz zu erhalten. Klappt dieses nicht, so nimmt Ihre Bewerbung automatisch am Bewerbungsverfahren für das nächste Jahr teil, vorausgesetzt die Altersgrenze ist nicht überschritten.

Unter bestimmten Bedingungen können Weiterbildungen gefördert werden, die bereits vor der Aufnahme in das Stipendium begonnen haben:

  1. Die Bewerbung muss vor Beginn der Weiterbildung bei der zuständigen Kammer/Stelle eingegangen sein
  2. In der Bewerbung muss diese Maßnahme als geplante erste Weiterbildung genannt sein
  3. Den Bewerbungsunterlagen müssen in diesem Fall unbedingt ein ausgefüllter Maßnahmenantrag sowie eine detaillierte Ausschreibung der Maßnahme beigefügt werden
  4. Die Weiterbildung muss ab der Aufnahme in das Förderprogramm noch mindestens sechs Monate dauern.

Nur wenn alle vier genannten Bedingungen erfüllt sind, kann die Weiterbildung ab der Aufnahme ins Förderprogramm anteilig gefördert werden.

Bitte beachten Sie unbedingt: Erst der Antrag, dann mit der Weiterbildung beginnen.

Während des Stipendiums müssen Sie jede Maßnahme rechtzeitig vor Beginn beantragen. Hierzu reichen Sie einen entsprechenden Antrag auf Förderung einer Weiterbildung zusammen mit einer ausführlichen Beschreibung Ihrer Weiterbildung mit allen Eckdaten ein. 

Eine nachträgliche Bewilligung oder nur eine anteilige Förderung für die Zukunft sind bei verspätetem Antragseingang nicht möglich.

Förderfähig sind nur die Kosten, die Ihnen innerhalb des Förderzeitraumes entstehen. Vorab angeschaffte Fachliteratur oder andere Arbeitsmittel können somit nicht gefördert werden.

Als Stipendiat/-in haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen IT-Bonus zu beantragen. Dies ist ein Zuschuss von bis zu 250 Euro für den Erwerb eines Computers, Notebooks oder Tablets.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Das Gerät muss im ersten Förderjahr zusammen mit einer Weiterbildung beantragt und auch angeschafft werden.
  • Der Beginn dieser Weiterbildung muss ebenfalls im ersten Förderjahr liegen.
  • Der Computer muss für die beantragte Weiterbildung aber kein notwendiges Arbeitsmittel sein.
  • Vor der Aufnahme ins Förderprogramm oder nach dem Ende des ersten Förderjahres gekaufte Geräte sind nicht zuschussfähig.

Förderfähig sind nur Geräte, die ein sinnvolles Arbeiten ermöglichen:

  • Desktop-PCs, Notebooks, Convertibles, Tablets ab einer Bildschirmdiagonale von 12‘‘ (30 cm), sofern sie über eine Tastatur (nicht Bildschirmtastatur) verfügen.
  • Nicht förderfähig sind Selbstbausätze und Peripheriegeräte wie Drucker, Monitore (z. B. als Nachkauf), externe Festplatten o. ä.
  • Der IT-Bonus wird nach Vorlage einer Rechnung/Quittung mit Name und Adresse des Verkäufers, Bezeichnung des Computers inkl. Angaben der technischen Daten (s.o.), Betrag, Name und Adresse des Stipendiaten auf das im Antrag angegebene Konto ausgezahlt.
Ansprechpartner

Corina Waldeck

Tel:0351 4640-961
Fax:0351 4640-34961
E-Mail schreiben

Hinweis

Bitte beachten: Endtermin der Bewerbung für das Nachfolgejahr ist der 15. November des Kalenderjahres; Information über die Aufnahme erfolgt im Dezember!