Die Bundesregierung hat ein Sofortprogramm auf den gesetzgeberischen Weg gebracht. Dieser „Wachstumsbooster“ mit dem Ziel der Verbesserung der Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen ist am 19. Juli 2025 in weiten Teilen in Kraft getreten. Einige Maßnahmen greifen danach rückwirkend für Investition, die nach dem 30. Juni 2025 erfolgt sind. Nachfolgend finden Sie die Maßnahmen zur Übersicht.
1. Investitions-Booster: Degressive Abschreibung (AfA)
- Zeitraum: 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027
- Bis zu 30 % degressive Abschreibung für bewegliche Anlagegüter (Maschinen etc.)
- Vorteil: Verbesserte Liquidität für Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung
2. Sonderabschreibung für betriebliche Elektromobilität
- Gilt für E-Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden
- 75 % Abschreibung im Kaufjahr möglich
- Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze bei Dienstwagenbesteuerung für E-Dienstwagen auf 100.000 €
3. Körperschaftsteuer – stufenweise Senkung
- Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer jährlich um 1 % schrittweise bis zum Veranlagungszeitraum 2032 auf 10 % (§ 23 Abs. 1 KStG)
4. Thesaurierungsreform – stufenweise Senkung
- Thesaurierungssteuersatz für Personengesellschaften (§ 34a EStG) sinkt ab dem Jahr 2028 bis 2032 schrittweise bis auf 25 %
- Vorteil: weniger Steuerlast auf nicht entnommene Gewinne
5. Verbesserte Forschungszulage – Änderung im Forschungszulagengesetz
- Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. € bis 31. Dezember 2025 ab dem 1. Januar 2026 steigt die Fördergrenze auf 12 Mio € für entstandene förderfähige Aufwendungen
- Einführung pauschaler Gemeinkostenzuschläge von 20 %
- Der förderfähige Wert der geleisteten Arbeitsstunde für die Eigenleistung in § 3 Abs. 3 S. 2 FZulG wird auf 100 EUR je Arbeitsstunde angehoben
Halten Sie zu Einzelfragen insbesondere Rücksprache mit dem Steuerberater.
