Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus

Sonderabschreibung nach § 7b EStG nutzen

Um neue Anreize für den Mietwohnungsneubau zu schaffen, sieht das Einkommensteuergesetz eine steuerliche Sonderabschreibung nach § 7b EStG vor. Die Sonderabschreibung richtet sich an Vermieter, die neuen Wohnraum schaffen wollen.

Der ZDH veröffentlicht dazu ein Merkblatt auf Grundlage des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2025 zur Anwendung der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau.

Wichtige Aspekte, die das Merkblatt näher aufgreift sind:

  • Unterteilung in Altfälle (Bauanträge und Bauanzeigen 31. August 2018 bis 1. Januar 2022) und neue Fälle (Bauanträge und Bauanzeigen Dezember 2022 bis 1. Oktober 2029)
    • Diese Unterteilung beeinflusst u.a. die Baukostenobergrenze und die Bemessungsgrundlage der Sonderabschreibung
    • Für neue Fälle gelten energetische Anforderungen an den Bau
      • Gebäude als Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse
      • Nachweis durch QNG-PLUS und QNG-PREMIUM nach Baufertigstellung
  • Sonderabschreibung gilt für Anschaffung oder Herstellung von Mietwohnungsneubau
    • Begünstigungszeitraum: Veranlagungsjahr der Anschaffung / Fertigstellung und folgende 3 Jahre
    • Pro Jahr zusätzlich 5 % Sonderabschreibung im Rahmen der maximalen Bemessungsgrenze
    • Förderung für Neubau Gebäude sowie neuer Wohnraum in Bestandsgebäuden
  • Gebundener Zeitraum der Nutzung für (entgeltliche) Wohnzwecke von 10 Jahren

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des ZDH und dem BMF-Schreiben.

Betrachten Sie daneben auch das Thema Wohnungsbau für Mitarbeitende.