Um neue Anreize für den Mietwohnungsneubau zu schaffen, sieht das Einkommensteuergesetz eine steuerliche Sonderabschreibung nach § 7b EStG vor. Die Sonderabschreibung richtet sich an Vermieter, die neuen Wohnraum schaffen wollen.
Der ZDH veröffentlicht dazu ein Merkblatt auf Grundlage des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2025 zur Anwendung der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau.
Wichtige Aspekte, die das Merkblatt näher aufgreift sind:
- Unterteilung in Altfälle (Bauanträge und Bauanzeigen 31. August 2018 bis 1. Januar 2022) und neue Fälle (Bauanträge und Bauanzeigen Dezember 2022 bis 1. Oktober 2029)
- Diese Unterteilung beeinflusst u.a. die Baukostenobergrenze und die Bemessungsgrundlage der Sonderabschreibung
- Für neue Fälle gelten energetische Anforderungen an den Bau
- Gebäude als Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse
- Nachweis durch QNG-PLUS und QNG-PREMIUM nach Baufertigstellung
- Sonderabschreibung gilt für Anschaffung oder Herstellung von Mietwohnungsneubau
- Begünstigungszeitraum: Veranlagungsjahr der Anschaffung / Fertigstellung und folgende 3 Jahre
- Pro Jahr zusätzlich 5 % Sonderabschreibung im Rahmen der maximalen Bemessungsgrenze
- Förderung für Neubau Gebäude sowie neuer Wohnraum in Bestandsgebäuden
- Gebundener Zeitraum der Nutzung für (entgeltliche) Wohnzwecke von 10 Jahren
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des ZDH und dem BMF-Schreiben.
Betrachten Sie daneben auch das Thema Wohnungsbau für Mitarbeitende.
