Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist auf die letztmalige Frist zum Einreichen der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November-, und Dezemberhilfen) bis zum 30. September 2024 hin. Betroffene Betriebe sollten fehlende Unterlagen bei ihren Steuerberatern einreichen und gemeinsam sicherstellen, dass die Schlussabrechnungen fristgerecht eingereicht werden.
Sollten die Schlussabrechnungen nicht bis zum Fristende in der erforderlichen digitalen Form eingegangen sein, dann werden vorläufig bewilligte Anträge abgelehnt und gewährte Corona-Wirtschaftshilfen vollständig zurückgefordert.
Hinweis: Die Frist bis zum 30.September 2024 gilt nur, sofern zuvor eine Fristverlängerung bzgl. der Einreichung der Schlussabrechnung beantragt wurde. Die Frist bis zum 30.September 2024 gilt nicht für die Neustarthilfen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de