Forderung: Punktuelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht auf den 1. Januar 2028 – Musterbriefaktion

Die Zeit bis zum 01.01.2027 reicht nicht aus, um eine rechtssichere, stabile und flächendeckende Einführung der E-Rechnung bei Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz sicherzustellen.

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) soll künftig der Standard im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen werden. Damit verfolgt der Gesetzgeber wichtige Ziele: weniger Papier, schnellere Abläufe, weniger Fehler und Voraussetzung für das geplante Meldesystem zur Betrugsbekämpfung ab 1.7.2030.

Für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz gilt derzeit der 1.1.2027 als Stichtag für die Pflicht zur Nutzung der E-Rechnung. Technische Grundlage für die E-Rechnung ist die europäische Norm CEN EN 16931, die ursprünglich für Rechnungen an die Verwaltung konzipiert wurde und nun an die besonderen Anforderungen an Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) angepasst werden muss.

Eine Umfrage des ZDH im Handwerk zeigt: Rund zwei Drittel der befragten Betriebe haben Probleme mit dem Empfang von E-Rechnungen. Typische Schwierigkeiten sind:

  • Empfangene E-Rechnungen sind nicht validierbar, d. h. sie entsprechen nicht der EU-Norm CEN EN 16931; Validierungstools von Sender und Empfänger liefern unterschiedliche Ergebnisse,
  • das Auslesen der Rechnungsangaben ist problematisch,
  • des bestehen Abweichungen zwischen Datensatz und pdf-Datei bei hybriden Rechnungen.

Die Ursachen liegen meist nicht bei den Betrieben, sondern in der Software: Viele Programme setzen die derzeitige Fassung der CEN EN 16931 offenbar nicht korrekt um. Unternehmen müssen fehlerhafte Rechnungen zurückweisen, was viel Zeit kostet und Zahlungen verzögert. Nach Ablauf der Übergangsfristen drohen zusätzlich Probleme beim Vorsteuerabzug, wenn Rechnungen formal nicht den Anforderungen genügen.

Gleichzeitig ist die entscheidende Basis für die E-Rechnung, nämlich die überarbeitete CEN - Norm EN 16931 für B2B-Geschäfte, noch gar nicht verfügbar. Die Veröffentlichung wird sich voraussichtlich bis zum 2. Halbjahr 2026 verzögern. Ohne die endgültige Norm für B2B-Geschäfte und eine verbindliche Zuordnung der umsatz-steuerlichen Rechnungspflichtangaben zu den E-Rechnungsfeldern können Software-Her-steller ihre Produkte nicht endgültig anpassen – und Betriebe nicht verlässlich auf die E-Rechnung umstellen.

Nutzen Sie gern den Musterbrief, um auf die bestehenden Belastungen und Unsicherheiten hinzuweisen. 

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