Die Verordnung zielt darauf ab, die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in der EU stärker zu harmonisieren. Dazu gehören die Pflicht der Mitgliedstaaten, Herstellerregister einzurichten, sowie die Pflicht der Hersteller, sich dort zu registrieren und über ihre in Verkehr gebrachten Verpackungen zu berichten. Damit einher auch die Notwendigkeit der Identifikation der eigenen Rolle nach der PPWR im Verhältnis zur Verpackung einher, was Betriebe vor Herausforderungen stellen kann.
Bis zum 10.09.2026 läuft eine Konsultation der EU-Kommission, in der Betriebe unmittelbar darlegen können, welche Belastungen die Umsetzung mit sich bringt und welche Erleichterungen geboten werden müssen. Das ist eine unmittelbare Gelegenheit, regulatorische Anforderungen aus der Praxisperspektive zu beeinflussen.
Wir appellieren an Sie, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen:
- Konsultation "Verpackungen und Verpackungsabfälle – Vorschriften über nationale Herstellerregister" aufrufen
- Mit Ihrer E-Mail-Adresse einen Account anlegen
- Ihr Feedback direkt einreichen
Ihre Rückmeldung ist für die Gestaltung der Rahmenbedingungen relevant. Je konkreter die Hinweise aus dem Handwerk ausfallen, desto eher lassen sich praxisgerechte Anpassungen erwirken.
Gern senden Sie Ihre Anmerkungen auch direkt an nebenstehenden Ansprechpartner oder an recht(at)hwk-dresden.de.
