Das Bundestariftreuegesetz – Auswirkungen für das Handwerk

Am 1. Mai 2026 ist das Bundestariftreuegesetz (BTTG) in Kraft getreten

Seit dem 1. Mai 2026 gelten mit dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) neue Anforderungen für Unternehmen bei der Beteilung an Ausschreibungsverfahren von Bundesauftraggebern. 

Wer ist betroffen?

Die Neuerungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmen, die an einer Bundesvergabe beteiligt sind. Insbesondere bei der Vergabe von Bau- und Dienstleistungsaufträgen des Bundes ab einem Nettoauftragswert von 50.000 € findet das Bundestariftreuegesetz Anwendung.

Auswirkungen für Unternehmen

Im Vordergrund des Gesetzes steht das Tariftreueversprechen. Danach verpflichten sich Unternehmen, ihren Beschäftigten während der Auftragsausführung die jeweils verbindlichen tariflichen Mindestarbeitsbedingungen zu gewähren.Nach dem Bundestariftreuegesetz dürfen Bundesaufträge ausschließlich an solche Unternehmen vergeben werden. Aufgrund dessen müssen Unternehmen bereits vor der Abgabe ihres Angebots prüfen, welche tariflichen Vorgaben für den jeweiligen Auftrag gelten und mit ihren eigenen Arbeitsbedingungen abgleichen. Für Unternehmen ohne Tarifbindung gilt es auszuwerten, welche personellen und organisatorischen Anpassungen gegebenenfalls vorzunehmen sind.

Ziele und Hintergründe

Der Gesetzgeber verfgolgt mit dem Gesetz vorrangig das Ziel, die Einhaltung gewisser Lohnuntergrenzen zu gewährleisten und den fairen Wettbewerb zu stärken. Hintergrund dessen ist, dass aus Sicht des Gestzgebers tarifgebundene Unternehmen bislang aufgrund höherer Personalkosten bei Vergabeverfahren häufig benachteiligt waren und damit der Wettbewerb verzerrt wurde. 

Was steht noch bevor?

Zwar ist das Gesetz bereits in Kraft getreten, allerdings müssen noch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erlassen werden, um die konkreten Arbeitsbedingungen der jeweiligen Branchen festzulegen. Zudem muss unter anderem eine Prüfstelle eingerichtet werden, damit die ihr zustehenden Untersuchungs- und Kontrollbefugnisse ordnungsgemäß ausgeübt werden können.