Das Umweltbundesamt hat auch auf Drängen des Handwerks sowie u. a. des Sächsischen Wirtschaftsministeriums hin die Regeln für bestimmte Verpackungen im Vollzug des Einwegkunststofffondsgesetzes überarbeitet: Tüten und Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm sind künftig von der Abgabe ausgenommen. Damit ist auch die hochumstrittene Verpackungsabgabe für größere Stollen endgültig vom Tisch.
Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden, begrüßt diese Entscheidung: „Das ist eine richtige und wichtige Entscheidung. Sie hilft den Bäckern und ist praxistauglich. Denn so wird der Stollen, der ohnehin nie ein Imbiss-für-unterwegs-Artikel war, in weiten Teilen von der Regelung ausgenommen. Die Neuregelung schützt die Stollenbäcker an dieser Stelle vor unnötiger Bürokratie, unter der die Handwerker an vielen anderen Stellen ohnehin schon genug leiden.“
