Die Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden geht hart ins Gericht mit der aktuellen Praxis zur Zurückzahlung der Corona-Soforthilfen im Freistaat Sachsen. Die gewählten Vertreter des Handwerks[1] in der Region fordern in einer Resolution die Landesregierung zu einer raschen Änderung der bisherigen Praxis auf.
So kritisieren die Handwerker, dass sich viele Empfänger der Corona-Soforthilfen mit Rückforderungsbescheiden konfrontiert sehen, die häufig auf nachträglich geänderten Auslegungen oder unklaren Förderbedingungen beruhen. Besonders betroffen sind Friseure oder Kosmetiker, die aufgrund der in Pandemie-Zeiten getroffenen staatlichen Maßnahmen schließen mussten und so über Monate hinweg keine Einnahmen erzielen konnten, gleichzeitig aber laufende Kosten zu tragen hatten. Vieler dieser Unternehmer geraten nun durch die Rückzahlungsaufforderungen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bis hin zu ihrer Existenzgefährdung.
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden fordert daher die politischen Entscheidungsträger im Freistaat Sachsen auf, der wirtschaftlichen Realität vieler Soloselbstständiger und Kleinstbetriebe Rechnung zu tragen und sozial gerechte sowie rechtssichere Lösungen zu schaffen.
Dazu gehören die Anerkennung eines Unternehmerlohns, der Verzicht auf pauschale Rückforderungen und ein transparenter Umgang mit Bagatellbeträgen.
Die bisherige Nichtberücksichtigung des Unternehmerlohns widerspricht dem ursprünglichen Ziel der Soforthilfen – der Sicherung der beruflichen und persönlichen Existenz in einer Krise, so die Vollversammlung.
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