Inklusion, das heißt jeder Mensch hat die gleichen Rechte und Chancen auf Bildung, Arbeit und eine selbstbestimmte Teilhabe – unabhängig von Behinderung, Geschlecht oder ethnischer Zuordnung. Diese Chancengleichheit für alle zu schaffen, erfordert den Dialog und das Abbauen von Barrieren. In der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Inklusion festgeschrieben. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Übereinkommen, dem viele Nationen beigetreten und das viele unterschrieben haben, darunter auch Deutschland.
Inklusion bedeutet daher die gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des Lebens für Menschen mit und ohne Behinderungen.
Sie kann gelingen, wenn wir unsere Vorurteile über Menschen mit Behinderung über Bord werfen und bereit sind z.B. im Rahmen einer Probebeschäftigung oder eines Praktikums Wege ins Handwerk zu öffnen. Dass ein Grad der Schwerbehinderung vorliegt, sieht man vielen Menschen nicht an – eine Schwerbehinderteneigenschaft kann auch auf Grund eines Unfalls, einer überstandenen Krebserkrankung, Gehörlosigkeit oder einer Diabetes bestehen, Ursachen gibt es viele. Entscheidend ist, dass die individuellen Fähigkeiten und Begabungen des Einzelnen den beruflichen Anforderungen im Handwerk und dem konkreten Arbeitsplatz entsprechen. Wichtig ist, eine Behinderung ist keinesfalls mit einer „eingeschränkten Leistungsfähigkeit“ gleichzusetzen. Für jeden Arbeitsplatz gibt es einen passenden Beschäftigten, dieser muss nur gefunden und der Arbeitsplatz gegebenenfalls mit Unterstützung der Leistungsträger auf die konkreten Bedürfnisse hin, z. B. mittels technischer Hilfen, angepasst werden.
Auf diese Weise kann für Menschen mit Behinderungen ein Arbeitsumfeld geschaffen werden, in der Sie Ihre individuellen Fähigkeiten und Begabungen bereichernd einfließen lassen können. Dies ist wichtig und eine notwendige Aufgabe, um unbesetzte Lehrstellen zu verringern und Fachkräfte zu gewinnen und zu behalten.
Für die erfolgreiche Inklusion gibt es zahlreiche Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten in der Ausbildung und im Arbeitsleben. Ansprechpartner und Kostenträger für Unterstützung sind unter anderem das Integrationsamt, der Integrationsfachdienst, die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherungsträger sowie die Krankenkassen und Unfallversicherer.
Bestehende Unsicherheiten, wie beispielsweise Fragen zum Kündigungsrecht oder sonstige rechtliche Hintergründe oder Unwissenheit bezüglich möglicher Förderungen oder Unterstützungsmöglichkeiten erschweren oftmals den Einstellungsprozess für Arbeitgeber und Bewerber.
Aus vielen kleinen und mittleren Handwerksbetrieben liegen jedoch bereits Beispiele dafür vor, dass eine erfolgreiche Ausbildung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gelingen kann.
Im Rahmen der Inklusionsberatung geben wir Ihnen in enger Zusammenarbeit mit unseren weiteren Netzwerkpartnern gern Auskunft über die rechtlichen Hintergründe sowie Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Weiterbeschäftigung, Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung.
Die Handwerkskammer Dresden sieht sich als Ihr Ansprechpartner, unsere Mitglieder möchten wir unterstützen und mögliche Wege aufzeigen. Gern beantworten wir auch Fragen von Arbeitnehmern rund um das Thema Inklusion.
Seit Beginn des Jahres 2018 stellt die Handwerkskammer Dresden in enger Kooperation und mit Unterstützung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen – Integrationsamt - die Inklusionsberatung zur Verfügung.
Wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie:
- Informationen zum Thema Inklusion und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement benötigen.
- Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie
- Fördermöglichkeiten, Hilfen und Zuschüsse aufgezeigt bekommen möchten.
- Kontakt zu weiteren Netzwerkpartner oder Kostenträgern benötigen.