Inkasso

Forderungsausfälle sind ein Alptraum für jeden Handwerksunternehmer. Selbst einen gut aufgestellten Betrieb können Außenstände in den Ruin treiben. Die Handwerkskammer Dresden unterstützt mit ihrem Inkassobüro ihre Mitglieder bei der Eintreibung von Forderungen. Doch die Arbeit des Inkassobüros umfasst noch mehr.

Täglich erreichen zahlreiche Anrufe das Inkassobüro der Handwerkskammer. Meist sind es Unternehmer, die auf unbezahlten Rechnungen sitzen und nicht mehr weiter wissen.

Jeder eingehende Fall wird zuerst einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Denn nur bei unstrittigen Forderungen kann die Kammer direkt ins Inkassoverfahren gehen. Die ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Auto-Reparatur durchgeführt und die Rechnung gestellt wurde, doch der Kunde zahlt nicht

In solchen Fällen schickt die Kammer entweder ein Mahnschreiben raus oder beantragt den gerichtlichen Mahnbescheid beim Amtsgericht. Legt der Schuldner keinen Widerspruch dagegen ein, veranlasst die Kammer den Vollstreckungsbescheid und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Erfolgsquote liegt dabei bei 30 Prozent – was dem, Durchschnitt in Deutschland entspricht

Sind die Forderungen strittig – was auf 80 Prozent der Fälle zutrifft und es sich dabei meist um Konflikte zwischen Unternehmern handelt – wird von der Kammer der Weg der außergerichtlichen Vermittlung gewählt. Deshalb ist das Inkassobüro auch der Rechtsabteilung der Kammer zugeordnet.

Dabei werden die Streitparteien zusammengebracht und versucht, den Fall zu klären und eine Lösung zu finden. Die Einschaltung eines Gerichtes und damit verbundene zusätzliche Kosten sollen wenn möglich verhindert werden.

Erfahrungen zeigen, dass es oft rechtliche Wissenslücken sind, die Handwerker in Bedrängnis bringen. Deshalb setzt die Kammer nicht nur auf Schadensbegrenzung, sondern auch auf Aufklärung und bietet Informationsveranstaltungen und Seminare zum Baurecht an.

Folgende Unterlagen müssen Betriebe einreichen, die das Inkassobüro der Kammer in Anspruch nehmen möchten:

  • Vertragsunterlagen
  • Abnahmeprotokoll
  • Rechnung
  • Mahnung

Die Inkassodienstleistung der Handwerkskammer umfasst:

  • ein Mahnschreiben auf dem Briefbogen der Kammer
  • den Versuch einer außergerichtlichen Vermittlung
  • die Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides
  • die Beantragung des Vollstreckungsbescheides
  • die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Ansprechpartner

Heike Mathieu
Inkasso, Wirtschaftsauskünfte und Vermittlungsstelle

Tel: 0351 4640-566
Fax: 0351 4640-34566
E-Mail schreiben