Wenn Sie anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber oder Geduldete beschäftigen wollen, kann die Bundesagentur für Arbeit Sie finanziell unterstützen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit vor Ort, um zu klären, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind.
Die Agenturen für Arbeit unterstützen mit dem Eingliederungszuschuss Unternehmen bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Vermittlung erschwert ist. Eine Fördervoraussetzung ist, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber (noch) nicht über die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse, die für eine Stelle benötigt werden, verfügt. In diesem Fall kann ein Eingliederungszuschuss gezahlt werden, wenn zu erwarten ist, dass die volle Arbeitsleistung erst nach einer längeren Einarbeitungszeit als üblich oder nur nach einem erhöhten Einarbeitungsaufwand erbracht werden kann.
Eine betriebsübliche Einarbeitung durch den Arbeitgeber kann nicht gefördert werden.
In welcher Höhe und für welchen Zeitraum ein Eingliederungszuschuss gezahlt werden kann, ist in jedem Einzelfall von der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu prüfen.
Der Eingliederungszuschuss ist vor Arbeitsaufnahme bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter zu beantragen.
Sie bieten offene Stellen für Flüchtlinge an?
Betriebe, die Hospitation, Praktika, Lehrstellen- und Stellenangebote für Flüchtlinge anbieten möchten, melden diese bitte an katja.lehmann@hwk-dresden.de.