Kredit- und Darlehensprogramme

KfW- Kreditprogramme

Die KfW bietet verschiedene Kredite zur Unterstützung in der Corona-Krise für Unternehmen unterschiedlicher Größe.

 

  • KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
    Kreditprogramm für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbietern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Der Schnellkredit kann zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln genutzt werden. Das Kreditvolumen ist abhängig vom Jahresumsatz des Unternehmens auf 500.000 Euro bis 800.000 Euro begrenzt. Dabei übernimmt die KfW 100% des Bankrisikos. Beantragung erfolgt über Ihre Hausbank. 

 

  • KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
    Kreditprogramm für etablierte Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind. Der Unternehmerkredit kann zur Finanzierung von Investitonen und Betriebsmitteln genutzt werden. Er ist gleichermaßen für kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 100 Mio Euro geeignet. Dabei übernimmt die KfW für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90% des Bankrisikos. Beantragung erfolgt über Ihre Hausbank. 

 

  • ERP-Gründerkredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind Kreditprogramm für Gründer und junge Unternehmen das zur Finanzierung von Investitonen und Betriebsmitteln genutzt werden kann. Der Kredit ist gleichermaßen für kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 100 Mio Euro geeignet. Dabei übernimmt die KfW bis zu 90% des Bankrisikos. Beantragung erfolgt über Ihre Hausbank. 

 

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen durch die Bürgschaftsbank Sachsen


Die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH ist eine Selbsthilfeeinrichtung der sächsischen Wirtschaft und ermöglicht durch die Gewährung von Bürgschaften einen Zugang zu Kreditfinanzierungen.  

Auch bei der Bewältigung der Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus ist die Bürgschaftsbank Sachsen Partner für kleine und mittlere Unternehmen und für die Kreditinstitute. Welche Maßnahmen werden für Kredite zur Überbrückung der Corona-Krise umgesetzt?

Der bisherige Bürgschaftshöchstbetrag wird von 2.000.000 € auf 2.500.000 € erhöht.

Die Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite werden verbessert. Die Verbürgung erfolgt bis zu 90% der Kredithöhe statt der bisher 60% der Kredithöhe. Die Bearbeitungsgebühr wird halbiert.

Der Bewilligungsprozess wird beschleunigt. Der Turnus für die Bewilligungsausschüsse wurde von 14-tägig auf wöchentlich reduziert.
  
Zusagen von „Express-Liquidität“ – Bürgschaften von bis zu 500.000 € können innerhalb eines Bankarbeitstages erfolgen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bürgschaftsbank Sachsen.

Ansprechpartner

Claudia Rommel
Abteilungsleiterin Beratung

Telefon: 0351 4640-934
Fax: 0351 4640-34934
E-Mail schreiben

Andreas Leidig

Telefon: 0351 4640-935
Fax: 0351 4640-34935
E-Mail schreiben

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