Fördermaßnahmen seitens der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat in einem Eckpunktepapier vielfältige Maßnahmen zur Stützung der konjunkturellen Entwicklung ergriffen.
Nachfolgend einige Schwerpunkte aus dem Eckpunktepapier, das nach und nach durch konkrete Gesetze umgesetzt wird:
- Unterstützung schwerstgeschädigter kleiner und mittelständischer Unternehmen durch die Überbrückungshilfe
- Unterstützung von ausbildenden Betrieben, die eine starke Vorschädigung durch Corona aufweisen
- zusätzliche Kaufprämie für Elektrofahrzeuge
- Ausgabe von Gutscheinen in Höhe von 300 € für Familien mit Kindern sowie
- Senkung der Mehrwertsteuer im Jahr 2020
und viele weitere Maßnahmen.
Befristete Absenkung der Mehrwertsteuer
Im Zuge des Konjunkturprogramms des Bundes erfolgte eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Diese ist mit dem Jahreswechsel 2020 /2021 wieder außer Kraft getreten.
Die häufigsten Fragen unserer Handwerksbetriebe werden in dieser Handlungsempfehlung beantwortet.
Sächsisches Impulsprogramm "Sachsen startet durch"
Auch die Sächsische Staatsregierung hat weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Stabilisierung und Wiederbelebung der sächsischen Wirtschaft beschlossen. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte:
1.) Stabilisierungsfonds
Aufbau eines Fonds zur Unternehmensfinanzierung durch Beteiligungen in Höhe von 400 Mio. € . Dieser bei der SAB eingerichtete Stabilisierungsfond dient zur Stärkung des Eigenkapitals von mittelständigen Unternehmen in Form von stillen und offenen Beteiligungen
Durch den Stabilisierungsfonds wird kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel in Form von stillen Beteiligungen mit Rangrücktritt zur Verfügung gestellt. Damit können sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel finanziert werden. Ziel ist es, krisenbedingte Verluste an Eigenkapital zu mildern, die Rückkehr der Unternehmen auf den Wachstumspfad zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu erhalten.
Voraussetzungen:
- Antragsteller: kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit klaren Zukunftsperspektiven und Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
- positives Ergebnis der Prüfung über die Beteiligungsvoraussetzungen durch die
SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH (http://www.sbg.sachsen.de/stabilisierungsfonds.html)
Beteiligungskonditionen:
Hinweis: Bis auf weiteres sind nur Antragstellungen auf Basis der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 möglich.
- Förderbetrag: max. 800 TEUR
- Laufzeit: max. 10 Jahre, endfällig
- Festes Entgelt: 3,0 % p.a., endfällig
Verfahren:
Die SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH ist beauftragt, das Programm durchzuführen, insbesondere die Anträge zu bearbeiten sowie Entscheidungsvorlagen für den Beteiligungsausschuss Stabilisierungsfonds vorzubereiten. Anträge finden Sie unter(http://www.sbg.sachsen.de/stabilisierungsfonds.html)
2.) Corona Start-up Hilfsfonds (CSH)
Stärkung des Gründungslandes Sachsen durch Beteiligungsprogramme der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen sowie des Technologiegründerfonds Sachsen
Mit dem CSH sollen wissensbasierte, technologieorientiere Start-up Unternehmen in Sachsen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind unterstützt werden. Antragsberechtigt sind wissensbasierte, technologieorientiere Existenzgründungen in Sachsen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.
Voraussetzungen:
- Eigenmittel in Höhe von 10% werden vorausgesetzt
- positives Ergebnis der Prüfung über die Beteiligungsvoraussetzungen durch die
MBG –Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen
(http://www.mbg-sachsen.de/beteiligungen/start-up-hilfsfonds/)
Beteiligungskonditionen:
- Förderbetrag: max. 800 TEUR
- Laufzeit: max. 10 Jahre
- Festes Entgelt: 7% zzgl. 1% gewinnabhängig
- Bearbeitungsgebühr: nach Bewilligung 1,0% des Beteiligungsbetrages
Verfahren:
Die MBG –Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen ist beauftragt, das Programm durchzuführen. Anträge finden Sie unter http://www.mbg-sachsen.de/beteiligungen/start-up-hilfsfonds/
3.) Neudotierung des Programmes "Regionales Wachstum" mit nochmals 30 Mio. € im Jahr 2020
4.) Erleichterung der Bedingungen für die Richtlinie GRW RIGA (Gründung und Wachstum regionale Initiative)
5.) Programme zum Klimawandel
6.) Belebung der sächsischen Bauwirtschaft durch Investitionen in die sächsische Bildungsinfrastruktur im Umfang von 20 Mio. €