Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen („AAS“) für LKW von 3,5 bis 7,5 Tonnen und Hinweis zur „De-Minimis-Förderung“ für mautpflichtige Fahrzeuge (über 7,5 Tonnen)

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Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen („AAS“) für LKW von 3,5 bis 7,5 Tonnen und Hinweis zur „De-Minimis-Förderung“ für mautpflichtige Fahrzeuge (über 7,5 Tonnen)

Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen

Neue Lkw-Fahrzeugtypen bzw. Neufahrzeuge sind ab 2022 bzw. 2024 mit Abbiegeassistenten auszustatten. Vorgaben zur Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen (abgesehen von bestimmten Lang-Lkw) gibt es bislang nicht. Allerdings diskutieren einzelne Kommunen bereits Einschränkungen für LKW ohne Abbiegeassistenten bei Einfahrten in Innenstädte. Unabhängig von der Debatte über zukünftige Verpflichtungen zum Einbau von Assistenzsystemen gibt es bereits heute die Möglichkeit zum freiwilligen Einbau. Handwerksunternehmen können prüfen, ob ein Einbau unter Berücksichtigung bestehender Förderprogramme sinnvoll ist, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Förderfähig sind u. a. Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen zgG, die im Inland betrieben werden.

Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme und kann bis zum 15. Oktober 2020 beantragt werden. Für jeden Zuwendungsberechtigten sind grundsätzlich maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Anträge werden über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) abgewickelt. Auf der Webseite des Bundesamts für Güterverkehr finden Sie unter anderem einen Musterantrag und eine Ausfüllhilfe, sowie weitere, ausführliche Erläuterungen und Hinweise zum Förderprogramm und die Förderrichtlinie

Im Unterschied zu 2019 werden Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs, die über das Förderprogramm „De-minimis“ zuwendungsberechtigt sind (siehe unten), nicht mehr gefördert. Mit einer relativ schnellen Ausschöpfung des Fördervolumens ist aufgrund der großen Nachfrage aus der Transportbranche zu rechnen, weshalb eine baldige Antragsstellung empfohlen wird.

„De-Minimis-Förderung“ für mautpflichtige Fahrzeuge (über 7,5 Tonnen)

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die in der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie „De-minimis“ aufgeführten Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen (Beispiele für förderfähige Maßnahmen). Das Förderprogramm wurde ursprünglich zugunsten des deutschen Güterverkehrs als Ausgleich für Belastungen durch die Einführung der Lkw-Maut geschaffen. Seit der Ausweitung der Maut auf den Bereich 7,5 bis 12 Tonnen und auf alle Bundestraßen sowie der Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen sind die Förderprogramme auch für Handwerksbetriebe von Interesse. Handwerksunternehmen betreiben in der Regel keinen genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr („Speditionsverkehr“), sind aber im „Werkverkehr“ unterwegs und sind damit auch förderfähig, wenn sie sich zum entsprechenden Register angemeldet haben. Um förderfähig zu sein müssen Fahrzeuge (nur das Zugfahrzeug) darüber hinaus mindestens ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen aufweisen.

Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm "De-minimis" erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 2.000 Euro pro Fahrzeug. Obwohl die meisten Förderungen auf das Transportgewerbe ausgerichtet sind, sind einige Bereiche auch für das Handwerk von Interesse (u.a. Fahrerassistenzsysteme, Ladungssicherungssysteme, Förderung von lärmarmen Reifen, Diebstahlsicherungen, Software zur Auswertung von Tachografendaten. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die bereits durch Gesetz vorgeschrieben sind. Zum Förderspektrum zählen nunmehr auch dezidiert die genannten Abbiegeassistenten.)

Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm finden Sie ebenfalls auf der Webseite des BAG. 

Ansprechpartner

Andreas Pludra
Technische Beratung Schwerpunkt Energie und Umwelt

Telefon: 0351 4640-936
Fax: 0351 4640-34936
E-Mail schreiben

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