Einsatz nichtionisierender Strahlung bei Kosmetikbehandlungen – ab 01.01.2023 nur mit Fachkundenachweis

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Einsatz nichtionisierender Strahlung bei Kosmetikbehandlungen – ab 01.01.2023 nur mit Fachkundenachweis

Heute kommen zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken zahlreiche Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen zum Einsatz. Dazu gehören u. a. Laseranwendungen, Nutzung intensiver Lichtquellen (IPL-Geräte), optische Strahlungsquellen, Anwendungen von Ultraschall, Magnetfeldern oder hochfrequente elektromagnetische Felder. Bisher konnten all diese Behandlungsangebote von jeder Person ohne besondere zusätzliche Qualifikation angeboten werden. Auf Grund der damit verbundenen Gesundheitsrisiken hat der Gesetzgeber bereits am 31.12.2020 mit der Zielrichtung des Verbraucherschutzes eine Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) erlassen.

Die NiSV sieht seit 01.01.2021 für den Betrieb von Anlagen nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken u. a. eine Anzeigepflicht vor. Folgende Anwendungen gehören dazu:

  • Ultraschallbehandlungen im Rahmen einer Kosmetikleistung
  • EMF-Hochfrequenzbehandlungen in der Kosmetik
  • Laser- und Lichtintensive Behandlungen (Optische Strahlung)
  • Einsatz von EMF-Niederfrequenz, Gleichstrom, Magnetfeld zur Stimulation


Ihrer Anzeigepflicht erfüllen Sie in Sachsen beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit mit diesem Formular.

Verpflichtend ist außerdem ein Qualifizierungsnachweis zum Betrieb der Geräte. Die aktuell noch geltende Übergangsfrist endet zum Jahresende 2022. Ab 01.01.2023 ist aber ein entsprechender Fachkundenachweis (Lehrgangsmodule mit erfolgreich bestandener Abschlussprüfung) Pflicht. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, dürfen die vorhandenen Geräte nicht weiterbetrieben werden und es drohen Ordnungsgelder bis zu 50.000 Euro.

Detailliertere Informationen und eine FAQ-Liste finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. 

Ansprechpartner

Andreas Pludra
Technische Beratung Schwerpunkt Energie und Umwelt

Telefon: 0351 4640-936
Fax: 0351 4640-34936
E-Mail schreiben

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