Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde der Anspruch des Azubis auf Freistellung von der Ausbildung im Betrieb in § 15 BBiG genauer geregelt.
Danach dürfen Ausbildende Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Auszubildende sind u.a. für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche und in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen freizustellen. Die Nichtfreistellung entgegen der Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 102 Absatz 1 Nummer 4 BBiG dar.
Bei der Anrechnung von Berufsschultagen und Berufsschulwochen wird die durchschnittliche tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit berücksichtigt.
Für den Blockunterricht in Homeschooling dürften die Azubis von ihren Lehrkräften mit Lernplänen und Aufgaben versorgt werden. Das heißt nicht, dass die Auszubildenden hier zu Hause bleiben können. Der Betrieb muss Ihnen aber die Gelegenheit einräumen die Aufgaben zu bearbeiten - z.B. durch Zurverfügungstellung eines eigenen Hausaufgabenplatzes im Unternehmen oder durch Freistellung ab der Mittagszeit zur Bearbeitung. Der Betrieb sollte sich die bearbeiteten Aufgaben zeigen lassen.
Leider wird von den Schulen die außerschulische Lernzeit sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige Schulen bieten Online-Unterricht an, andere Schulen geben Lern- u. Arbeitsblätter aus und einige Schulen geben lediglich die Empfehlung, sich außerhalb der Präsenzzeit trotzdem theoretisches Wissen anzueignen.
Ein einheitlicher Umfang zur benötigten Lernzeit kann somit nicht ermittelt werden. Die Handwerkskammer empfiehlt daher, jeweils zwischen dem Ausbilder und dem Azubi individuelle Absprachen zu treffen und dem Azubi die notwendige Zeit für Selbststudium oder ggf. Online-Präsenzen einzuräumen. Schließlich gilt es ja, so wenig wie möglich Lerninhalte zu versäumen, und dies ist ja auch im Interesse des Unternehmens.