Allgemeinverbindliche Tarifverträge

© Steffen Mueller Fotografie

Allgemeinverbindliche Tarifverträge

In einigen Gewerken ist bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern zu beachten, dass die Rechte und Pflichten der Parteien des Arbeitsvertrages in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen geregelt sind. Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht. Mit der Veröffentlichung und der Bestimmung des Tages des Inkrafttretens gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages zwingend für alle in seinem Geltungsbereich bestehenden Arbeitsverträge. Erfasst werden auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht bereits durch die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband bzw. durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft an ihn gebunden sind.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert auf seiner Homepage über die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge unter: BMAS - Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Viele der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge finden Sie mit vollständigem Text als PDF-Dokument auf der Homepage des Zolls. In allen anderen Fällen können Sie sich an eine der Tarifvertragsparteien wenden und gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier, Vervielfältigungs- oder Druckkosten, Porto) eine Abschrift des Tarifvertrages verlangen.

Arbeitgeber sollten sich vor der Einstellung von Arbeitnehmern darüber informieren, ob ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag zu berücksichtigen ist.

Im Freistaat Sachsen gelten aktuell für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge in folgenden Gewerken:

  • Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
  • Elektrohandwerk
  • Bäckerhandwerk
  • Baugewerbe
  • Maler- und Lackiererhandwerk
  • Dachdeckerhandwerk
  • Gerüstbauerhandwerk
  • Gebäudereinigung
  • Schornsteinfegerhandwerk

Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Informieren Sie sich immer im aktuellen Verzeichnis des Zoll sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Stand: 21.05.2021

Ansprechpartner

Arbeits - und Sozialrecht
Uta Görbert

Telefon: 0351 4640-453
Fax: 0351 4640-34453
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