Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 zwei Energiesicherungsverordnungen beschlossen und darin kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung festgelegt. Die Verordnungen sollen einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung - insbesondere Gas - leisten. Neben der Einsparung von Gas sind auch Stromsparmaßnahmen vorgesehen, um so die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.
Diese Verordnungen beinhalten auch für Handwerksbetriebe relevante Maßnahmen.