Antragsstart Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft 2024

Neue Förderung für den Übergang in eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft. Erfahren Sie mehr über das neue Förderprogramm und wie Ihr Unternehmen davon profitieren kann.

Sachsens Kabinett hat am 19.03.2024 ein neues Förderprogramm des SMEKUL beschlossen, mit dem der Übergang hin zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen unterstützt wird. Bis einschließlich 2027 stehen hierfür insgesamt rund 89 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung.

Gefördert werden Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.

Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand, Region und Begünstigten zwischen zehn und 70 Prozent. Ein Teil der Förderung wird aus dem Strukturfonds EFRE (Europäischer Fond für regionale Entwicklung), ein anderer Teil aus dem europäischen Just Transition Fund (JTF) finanziert. Die JTF-Mittel kommen dem Strukturwandel in den ehemaligen Bergbauregionen zugute.

Sachsenweit gefördert werden können unter anderem:

  • Investitionen in Produktionsverfahren oder Produkte, die der Abfallverringerung und der Rohstoffeinsparung dienen. Hierzu gehören auch die Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff für neue Produkte oder die Digitalisierung von Verfahren
  • Investitionen in eine verbesserte Bewirtschaftung von Abfällen, die auf die Qualität und höhere Anteile getrennt gesammelter Abfälle zielen sowie Investitionen in die Verwertung biologischer Abfälle, in das Recycling von Abfällen aus Haushalten, Gewerbe und Industrie
  • Maßnahmen, die das Bewusstsein für Abfallvermeidung stärken sowie Evaluierungen von Verfahren und Modellvorhaben oder der Wissens- und Erfahrungsaustausch.
  • In den Strukturwandelregionen - also über den JTF - können zusätzlich Investitionen in die Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfällen und in die Infrastruktur hierfür gefördert werden. Zudem sind in diesen Regionen im Zusammenhang mit Investitionen auch Fortbildungen oder Beratungsleistungen förderfähig.

Die Antragstellung für das Förderprogramm erfolgt über die Sächsische Aufbaubank.

Förderprogramm beantragen