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Betriebswirt nach HWO

Erwerben Sie betriebswirtschaftliches Know-How

Sie möchten beruflich aufsteigen oder sich verändern? Der Bedarf an fachlich gut qualifizierten Führungskräften mit berufspraktischem Hintergrund ist hoch. Als Geprüfter Betriebswirt HwO können Sie nach dem erfolgreichen Abschluss eine breite Vielfalt an Tätigkeiten in verschiedenen betrieblichen Positionen eines Unternehmens wahrnehmen. Der Lehrgang zum Geprüften Betriebswirt HwO vermittelt Ihnen fundiert alle Kompetenzen um, gekoppelt mit Ihrem beruflichen Erfahrungspotential, sachbezogene Aufgabenstellungen lösungsorientiert zu analysieren und folgerichtige Entscheidungen zu treffen.

 

Werden Sie Führungskraft und Zukunftsstratege

Mit der Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Betriebswirt (HwO) qualifizieren Sie sich in allen Bereichen betriebswirtschaftlicher Problemstellungen. Damit sind Sie bestens gerüstet für eine künftige Übernahme von Aufgaben oder einer Führungsposition in Unternehmen aus Handwerk, Handel und Industrie.

 

Aktuelle Termine  Beratertermin vereinbaren

 

Ihre Vorteile:

  • Sie lernen komplexe Betriebsabläufe kennen und verstehen deren Wechselwirkungen.
  • Sie wissen, wie marktgerechte Entscheidungen getroffen werden.
  • Sie bewerten rechtliche und steuerliche Sachverhalte im betrieblichen Kontext.
  • Sie führen Ihr Team motivierend und beherrschen das Personalmanagement.

Erweitern Sie Ihren Horizont und schaffen Sie damit die Basis für Ihren persönlichen und beruflichen Erfolg.

 

Handlungsbereiche:

  • Unternehmensstrategie: Recht, VWL, Unternehmensstrategie
  • Unternehmensführung: Führung und Organisation, Rechnungswesen und Finanzierung, Marketing, Wertschöpfung
  • Personalmanagement: Personal planen und gewinnen, Personal führen und entwickeln
  • Innovationsmanagement

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Meisterabschluss im Handwerk oder
  • Geprüfter kaufmännischer Fachwirt (HwO) oder
  • Abschluss als Industriemeister, Fachwirt, Fachkaufmann, Fachmeister, Staatlich geprüfter Techniker o. Ä. nach dem Berufsbildungsgesetz mit einjähriger Berufspraxis oder
  • eine einschlägige Qualifikation mit dreijähriger Berufspraxis

Außerhalb der aufgeführten Voraussetzungen kann auch eine besondere Eignung eine Zulassung rechtfertigen. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung wird vom Prüfungswesen der Handwerkskammer Dresden individuell bearbeitet.

Gern beraten wir Sie dazu persönlich.

 

Fördermöglichkeiten

Informieren Sie sich zu den Fördermöglichkeiten hier.

 

Beratertag zu Fort- und Weiterbildung

Kommen Sie mit uns ins Gespräch und starten Sie gut beraten durch!

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