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Handwerkskammer Dresden Körperschaft des öffentlichen Rechts
Interessenvertretung des Handwerks im Regierungsbezirk Dresden (Sachsen)

 22.305 Mitglieder am 31.12.2009
im Kammerbezirk Dresden, davon:
- zulassungspflichtige Handwerke 14.532
- einfache Tätigkeiten 21
- zulassungsfreie Handwerke 4.191
- handwerksähnliche Gewerbe 3.561

 Das Ehrenamt 
Das Ehrenamt der Handwerkskammer *) mit dem 
Präsidenten an der Spitze.
Die Organe der Handwerkskammer sind:
1. Die Mitgliederversammlung (Vollversammlung)
2. Der Vorstand
3. Die Ausschüsse

Die Vollversammlung besteht aus gewählten Mitgliedern. Sie sind Vertreter des gesamten Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand. Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer; Präsident und Hauptgeschäftsführer vertreten die Handwerkskammer gerichtlich und außergerichtlich. Alles Nähere regelt die Satzung.

*) Detaillierte Informationen sind dem „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“ (Handwerksordnung) zu entnehmen, Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Düsseldorf 2005 (ISBN 3-87864-713-1).

 Hauptamt
Das Hauptamt der Handwerkskammer arbeitet im Auftrag der Vollversammlung. Das Hauptamt mit der Geschäftsführung an der Spitze wie auch den Kammerbediensteten obliegt die Erledigung der laufenden Geschäfte und unterteilt sich in:
- Berufsbildung
- Bildungszentren
- Organisation/Finanzen
- Recht und Steuern
- Wirtschaftsförderung und -beratung

 Rechtsgrundlagen der Arbeit der Handwerkskammer Dresden
- Beitrag (Beitragsordnung, Beitragsbemessungbeschluss)
- Beschlüsse der Vollversammlung
- Handwerksordnung (HwO)
- Satzung der Handwerkskammer Dresden

Handwerkskammer Dresden Körperschaft des öffentlichen Rechts
Interessenvertretung des Handwerks im Regierungsbezirk Dresden (Sachsen)

 22.305 Mitglieder am 31.12.2009
im Kammerbezirk Dresden, davon:
- zulassungspflichtige Handwerke 14.532
- einfache Tätigkeiten 21
- zulassungsfreie Handwerke 4.191
- handwerksähnliche Gewerbe 3.561

 Das Ehrenamt 
Das Ehrenamt der Handwerkskammer *) mit dem 
Präsidenten an der Spitze.
Die Organe der Handwerkskammer sind:
1. Die Mitgliederversammlung (Vollversammlung)
2. Der Vorstand
3. Die Ausschüsse

Die Vollversammlung besteht aus gewählten Mitgliedern. Sie sind Vertreter des gesamten Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand. Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer; Präsident und Hauptgeschäftsführer vertreten die Handwerkskammer gerichtlich und außergerichtlich. Alles Nähere regelt die Satzung.

*) Detaillierte Informationen sind dem „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“ (Handwerksordnung) zu entnehmen, Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Düsseldorf 2005 (ISBN 3-87864-713-1).

 Hauptamt
Das Hauptamt der Handwerkskammer arbeitet im Auftrag der Vollversammlung. Das Hauptamt mit der Geschäftsführung an der Spitze wie auch den Kammerbediensteten obliegt die Erledigung der laufenden Geschäfte und unterteilt sich in:
- Berufsbildung
- Bildungszentren
- Organisation/Finanzen
- Recht und Steuern
- Wirtschaftsförderung und -beratung

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- Beschlüsse der Vollversammlung
- Handwerksordnung (HwO)
- Satzung der Handwerkskammer Dresden

Service im Überblick  

Weitere Informationen:  

Ansprechpartner:  

E-Mail: info@hwk-dresden.de
Telefon: 0351 4640-30
Telefax: 0351 4719188

Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden

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