Wir über uns
Handwerkskammer Dresden Körperschaft des öffentlichen Rechts
Interessenvertretung des Handwerks im Regierungsbezirk Dresden (Sachsen)

22.697 Mitglieder am 31.12.2011
im Kammerbezirk Dresden, davon:
- zulassungspflichtige Handwerke 14.801
- einfache Tätigkeiten 18
- zulassungsfreie Handwerke 4.422
- handwerksähnliche Gewerbe 3.456

Das Ehrenamt 
Das Ehrenamt der Handwerkskammer *) mit dem 
Präsidenten an der Spitze.

Die Organe der Handwerkskammer sind:
Die Mitgliederversammlung (Vollversammlung)
Der Vorstand
Die Ausschüsse

Die Vollversammlung besteht aus gewählten Mitgliedern. Sie sind Vertreter des gesamten Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand. Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer; Präsident und Hauptgeschäftsführer vertreten die Handwerkskammer gerichtlich und außergerichtlich. Alles Nähere regelt die Satzung.


Hauptamt
Das Hauptamt der Handwerkskammer arbeitet im Auftrag der Vollversammlung. Das Hauptamt mit der Geschäftsführung an der Spitze wie auch den Kammerbediensteten obliegt die Erledigung der laufenden Geschäfte und unterteilt sich in:
Berufsbildung
Bildungszentren
Organisation/Finanzen
Recht und Steuern
Wirtschaftsförderung und -beratung

Rechtsgrundlagen der Arbeit der Handwerkskammer Dresden
Beitrag (Beitragsordnung, Beitragsbemessungsbeschluss)
Die Beitragsordnung der Handwerkskammer Dresden trat am 21.01.2005 in Kraft. Der Beitragsbemessungsbeschluss 2011 wurde mit Veröffentlichung in der DHZ am 04.03.2011 rechtsgültig. Der Beitragsbemessungsbeschluss wurde seit 1999 in den Grundsätzen der Berechnung nicht verändert.
Beschlüsse der Vollversammlung
Handwerksordnung (HwO)
Satzung der Handwerkskammer Dresden
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