Handwerkskammer Dresden Körperschaft des öffentlichen Rechts
Interessenvertretung des Handwerks im Regierungsbezirk Dresden (Sachsen)

22.697 Mitglieder am 31.12.2011
im Kammerbezirk Dresden, davon:
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zulassungspflichtige Handwerke 14.801 |
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einfache Tätigkeiten 18 |
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zulassungsfreie Handwerke 4.422 |
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handwerksähnliche Gewerbe 3.456 |
Das Ehrenamt
Das Ehrenamt der Handwerkskammer *) mit dem
Präsidenten an der Spitze.
Die Organe der Handwerkskammer sind:
Die
Vollversammlung besteht aus gewählten Mitgliedern. Sie sind Vertreter des gesamten Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den
Vorstand. Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer; Präsident und Hauptgeschäftsführer vertreten die Handwerkskammer gerichtlich und außergerichtlich. Alles Nähere regelt die Satzung.
Hauptamt
Das Hauptamt der Handwerkskammer arbeitet im Auftrag der Vollversammlung. Das Hauptamt mit der
Geschäftsführung an der Spitze wie auch den Kammerbediensteten obliegt die Erledigung der laufenden Geschäfte und unterteilt sich in:
Rechtsgrundlagen der Arbeit der Handwerkskammer Dresden