| Teil 1 – |
Fachpraxis |
| Teil 2 – |
Fachtheorie
Vermittlung des gewerkespezifischen Wissens zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung. |
| Teil 3 – |
Technische/r Fachwirt/in (HWK)
Vermittlung von Grundlagen Rechnungswesen, Controlling, Wirtschaftslehre, Recht und Steuern.
Dieser Lehrgang entspricht inhaltlich dem Teil III in der Meisterprüfung. |
| Teil 4 – |
Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (AdA)
Dieser Lehrgang entspricht inhaltlich dem Bereich Berufs- und Arbeitspädagogik (Teil IV) in der Meistervorbereitung. |
Das erfolgreiche Bestehen der Prüfung der Lehrgänge
- Technische/r Fachwirt/in (HWK) und/ oder
- „Ausbildung der Ausbilder (AdA)“
befreit nach § 46 Abs. 1 HWO vom Teil III und/oder Teil IV der Meisterprüfung.
Die Teilnahme an den Meistervorbereitungslehrgängen ist keine Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung. Die Kursteilnehmer erlangen jedoch die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Meisterprüfung, die nach wie vor zu den umfassendsten Prüfungen im deutschen Bildungswesen zählt, erfolgreich ablegen zu können.