Förderprogramm der Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden können junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, nach BBIG oder HWO die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind und die Aufnahmebedingungen durch ihre Qualifizierung nachgewiesen haben.

Die Qualifizierung wird nachgewiesen

- durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut"  (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
- oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb, z. B. dem "Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks"
- oder durch umfassend begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.

Vollzeitstudierende an Hochschulen und Hochschulabsolventen können nach dieser Richtlinie nicht gefördert werden.

Was wird gefördert?

Durch Zuschüsse zu den Kosten werden gefördert:
- anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder
- berufsübergreifende Weiterbildungen
- anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen
- Intensivsprachkurse im muttersprachlichem Ausland
- Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meistervorbereitung
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf die Ausbildung und die aktuelle Berufstätigkeit fachlich/inhaltlich aufbauen
   
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Kammer auf der Grundlage der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Art, Umfang und Dauer der Förderung

Auf Antrag werden die Kosten für förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen gewährt. Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von
- jährlich bis zu 1700 EUR gezahlt werden
- Der Eigenanteil an den förderfähigen Kosten beträgt 10 % pro Fördermaßnahme.
   
Nicht gefördert werden insbesondere

- Bildungsmaßnahmen, die zur betriebsüblichen Weiterbildung gehören
- die den Qualifizierungszielen nicht entsprechen
- Bildungsmaßnahmen, die der Vorbereitung auf allgemein bildende Bildungsabschlüsse dienen
- Prüfungsgebühren.

Wer die eingangs genannten Bedingungen erfüllt, kann sich zur Aufnahme in das Förderprogramm  bewerben bei der Handwerkskammer Dresden, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden.

Bitte beachten!
Endtermin der Bewerbung für das Nachfolgejahr ist der 30. November des laufenden Kalenderjahres! Eine Information über die Aufnahme erfolgt bis Mitte Januar des Folgejahres.
Bewerbungen an:

Handwerkskammer Dresden
Hauptabteilung Berufsbildung
Begabtenförderung
Am Lagerlatz 8, 01099 Dresden

Ansprechpartner:
Dietmar Krause Telefon: 0351 4640-964 Telefax: 0351 4640-34964 E-Mail schreiben
Renate Gietzelt Telefon: 0351 4640-976 Telefax: 0351 4640-34976 E-Mail schreiben