Elektroherde, Durchlauferhitzer, Heizungsanlagen ans vorhandene Netz anschließen - die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ kann´s
Zunehmend erweitern gewerblich-technische Unternehmen Ihre Tätigkeitsfelder. Beispielsweise Küchenmonteure oder Kundendienstler werden ansteigend mit der Ausführung elektrotechnischer Tätigkeiten konfrontiert.

Werden elektrotechnische Arbeiten unsachgemäß ausgeführt, drohen nicht nur Sachschäden, sondern auch Menschenleben sind gefährdet. Gleichfalls können haftungsrechtlichen Probleme entstehen. Deshalb sind elektrische Tätigkeiten grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten. Dies regelt eindeutig die gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3). Nur wenige Arbeitnehmer verfügen über eine derartige Qualifikation.
Unser Berufsbildungs- und Technologiezentrum Großenhain bietet Ihnen in unserem Prüflabor einen entsprechenden Kurs mit abschließender Prüfung an.
Bei fehlendem Grundwissen im Bereich Elektrotechnik empfehlen wir die Absolvierung des Vorkurses.