Europäische Schweißstandards für Metallbauer

Europäische Schweißstandards für Metallbauer Die Metallbauer stehen vor einer Herausforderung: Sie heißt DIN EN 1090 – und sie bedeutet nichts Geringeres als dass diese europäische Norm auch für deutsche Metallbauer zum Grundgesetz wird.

Noch bis Ende Juni 2012 können Metallbau-Betriebe entweder nach bestehenden deutschen Normen (Ü-Kennzeichen) oder nach der europäischen DIN (CE-Kennzeichnung) arbeiten. Ab 1. Juli 2012 gilt ausschließlich die europäische Norm. Was als Änderung der Bezeichnung von „Ü“ auf „CE“ daher kommt, hat weit reichende Konsequenzen: Denn als Voraussetzung für die unablässige Kennzeichnung von Stahl – und Aluminiumtragwerken gilt, die Betriebe müssen ein entsprechendes Zertifikat vorweisen können.

Ab spätestens 1. Juli 2012 brauchen alle Hersteller das Zertifikat nach DIN EN 1090. Als Stichtag gilt dabei der Beginn des Bauvorhabens. Wird also ein Bauprodukt erst nach dem 1. Juli 2012 fertig, kann es dennoch nach alter Norm gebaut werden – vorausgesetzt, der Baustart erfolgte vor diesem Stichtag und der Vertrag wurde nach den Regelungen der DIN 18800-7 geschlossen. Einzelheiten sollten Bauherren mit der zuständigen Obersten Bauaufsichtsbehörde bzw. den Prüfingenieuren abstimmen.

Die neue Norm bedeutet besonders für Metallbauer der Klasse A eine Veränderung. Diese Handwerksbetriebe, die einfache Metallkonstruktionen herstellen, mussten sich bislang nicht zertifizieren lassen. Mit der DIN EN 1090-1 wird das jetzt anders. Dann müssen Betriebe aller Ausführungsklassen ihre Qualifizierung in einem Konformitäts- Zertifikat nachweisen, das ihnen die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) bescheinigt. Um einheitliche Regeln für die Zertifizierung dieser werkseigenen Produktionskontrolle zu unterstützen, ist die DVS – Richtlinie 1711 erschienen: „Voraussetzungen und Verfahren für die Zertifizierung von Herstellern nach DIN EN 1090-1“

Alle Metall-Baubetriebe, die schweißen, benötigen somit ein zusätzliches Schweißzertifikat. Auch vor Einführung der DIN EN 1090 benötigten Fachbetriebe ab Klasse B ein Zertifikat für ihre Schweißarbeiten. Diese Unternehmen kennen ähnliche Prozedere bereits aus früheren Zertifizierungen.

Aus Kreisen des Metallhandwerks gibt es auch Kritik, denn die flächendeckende Zertifizierung muss in reichlich einem Jahr umgesetzt sein. Es gibt Zweifel, ob das gelingt. Beratung und weitere Informationen erteilt die Schweißtechnische Lehranstalt der Handwerkskammer Dresden, die bereits einen Antrag zur Fortführung als Prüfstelle nach dem neuen europäischen Regelwerk gestellt hat, um auch weiterhin die Handwerksbetriebe in diesem Bereich zertifizieren und fachlich begleiten zu können.

 

Ansprechpartner:

Schweißtechnische Lehranstalt
(SL) Dresden
(Schweißerschule Dresden)

Am Lagerplatz 8, 
01099 Dresden
Telefon: 0351 8087-530,
Telefax: 0351 8087-531
E-Mail: kai-uwe.marcus@
hwk-dresden.de


Schweißtechnische Lehranstalt
(SL) Großenhain
Kleinraschützer Str. 14,
01558 Großenhain
Telefon: 03522 302-361
Telefax: 03522 302-594
E-Mail: steffi.peschel@
hwk-dresden.de